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Urteil: Bushido-Album "Sonny Black" ist nicht jugendgefährdend

Urteil: Bushido-Album "Sonny Black" ist nicht jugendgefährdend
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Von Euronews
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Rapper Bushido kann sich freuen: Eines seiner Alben darf jetzt auch wieder an Jugendliche verkauft werden.

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Der deutsche Rapper Bushido ist wieder vor Gericht gezogen. Und dieses Mal mit Erfolg. Er hatte sich gegen die Einstufung eines seiner Alben als "jugendgefährdend" gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Mittwoch, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen habe. Auch mitwirkende Künstlerkollegen seien nicht befragt worden, bevor das Album wegen seiner Texte, die nach Ansicht der Prüfstelle Gewalt und kriminellen Lebensstil verherrlichten, auf dem Index landete.  

Bei dem 2014 erschienenen Album "Sonny Black" hatten unter anderem auch die Rapper Kollegah und Farid Bang mitgewirkt. Letzterer war erst kürzlich in die Schlagzeilen geraten, weil er die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag Alice Weidel in einem seinen Lieder als "Nazi-Bitch" bezeichnet hatte, der er das "Nasenbein brechen" wolle.

Da das Werk bisher auf der Liste der "jugendgefährdenden Medien" stand, durfte es nicht an Minderjährige verkauft werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte es dann auch für  Jugendliche zu haben sein.

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