2. Waldorf-Chance für Kind von AfD-Politiker?

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Von Euronews
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Die Berliner Bildungssenatorin hat in dem Fall die Schulaufsicht eingeschaltet. Auch der Bund der Waldorfschulen regt eine Überprüfung des Ablehnungsbescheides an.

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Nach der Ablehnung des Kindes eines Berliner Abgeordneten der AfD durch eine Waldorfschule sieht sich die Partei in einer Opferrolle. Die private Berliner Schule hatte nach internen Diskussionen erklärt, man könne dem Kind nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit begegnen.

Der stellvetretende AfD-Bundesvorsitzende Georg Pazderski kritisierte, der Fall werde auf dem Rücken des Kindes ausgetragen: "Es sollten sich diejenigen, die das getan haben, die sollten sich hinterfragen, ob sie richtig handeln und ob das wirklich unser Klima, unser Meinungsklima in der Bundesrepublik sein sollte. Ich denke, man kann sich politisch auseinandersetzen mit dem Gegner, aber Kinder haben da außen vor zu bleiben."

Privatschulen dürfen grundsätzlich nach eigenen Kriterien Bewerber ablehnen oder annehmen. Im Berliner Fall könnte jedoch ein Verstoß gegen das Antidiskrimierungsgesetz vorliegen. Die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres sieht den Sachverhalt kritisch und schaltete laut Medienberichten bereits die Schulaufsicht ein:

"Privatschulen dürfen ja selbst ihre Schülerschaft auswählen, ich finde es aber sehr problematisch, wenn Kinder in Haftung genommen werden für die politische Haltung ihrer Eltern. Weil die Schule ja die Aufgabe hat, Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten, zu demokratischen Persönlichkeiten heranzubilden."

Der Bund der Feien Waldorfschulen betonte, dass die Institute allen Kindern offen stehen, jede Waldorfschule wähle aber selber ihre Kandidaten aus.

Henning Kullak-Ublick ist Vorstandssprecher des Bundes: "Aus meiner Sicht drückt sich damit ein gesamtgesellschaftlicher Konflikt aus, der ungelöst ist in der gesamten Gesellschaft, weil überall die Frage gestellt wird, wo grenzen wir uns ab, wer grenzt wen aus."

Der Verband wünscht sich eine neuerliche Prüfung des Ablehnungsbescheides durch die Waldorfschule.

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