Ole (7) tot in der Badewanne: Pflegeoma (70) schweigt und muss in Haft

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Von Euronews mit dpa
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Warum die 70-Jährige den Jungen, auf den sie schon oft aufgepasst hat, umgebracht hat, wurde beim Prozess in Heilbronn nicht wirklich klar.

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An diesem Montag hat das Landgericht Heilbronn die 70 Jahre alte "Pflegeoma" des kleinen Ole zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie den Jungen erwürgt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.

Die Frau hatte schon oft auf das Kind aufgepasst, das der Vater im April 2018 in Künzelsau tot in der Badewanne gefunden hatte. Die Eltern waren in einem Konzert und der Junge hatte bei der Pflegeoma - einer ehemaligen Krankenschwester - übernachtet.

Der Vorsitzende Richter hat nicht den geringsten Zweifel an der Schuld der 70-Jährigen. Er sprach von einem Motivbündel. Die Angeklagte sei überlastet und aufgewühlt gewesen, außerdem sei die Tat durch eine depressive Störung der Frau geprägt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Doch eine wirkliche Erklärung, warum die "Pflegeoma" den Kleinen umbrachte, hat die 70-Jährige nicht abgegeben. Die Frau schwieg vor Gericht. Dabei sagen die Eltern des Jungen, dass sie nur zum Prozess gekommen sind, um zu erfahren, warum ihr Kind sterben musste.

Das Entsetzen über die Tat ist nach wie vor groß.

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