"Eingriff in Grundrechte": Kritik an erweiterter DNA-Analyse

"Eingriff in Grundrechte": Kritik an erweiterter DNA-Analyse
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Von Johannes Pleschberger mit AFP
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Deutschland möchte Polizei-Forensiker mit mehr Rechten ausstatten. So soll künftig auch Haar-, Augen- und Hautfarbe von Tatverdächtigen bestimmt werden.

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Die deutsche Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum sogenannten DNA-Phenotyping hat das Justizministerium vorgelegt und zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben. Allerdings ist strittig, wie aufschlussreich solche Methoden sind und bei welchen Straftaten sie eingesetzt werden sollen.

Die Strafprozessordnung in Deutschland sieht bei der DNA-Analyse bisher nur die Feststellung des Geschlechts und der Identität vor. Das Bundeskabinett plant nun, diese DNA-Analyse zu erweitern.

Datenschutz: Inhaltliche DNA ist privat und "jedem staatlichen Zugriff entzogen"

Euronews hat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachgefragt, der den betreffenden Gesetzentwurf derzeit prüft: "Grundsätzlich ist die erweiterte DNA-Analyse, wie etwa das DNA-Phenotyping, aus Sicht des Datenschutzes kritisch zu sehen. Sie stellt einen besonders intensiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar und ist daher bisher nicht gestattet."

Zudem würden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur DNA-Analyse daran zweifeln lassen, ob eine solche Analyse rechtlich überhaupt möglich wäre, heißt es weiter. "Die inhaltlichen Aussagen der DNA fallen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und sind jedem staatlichen Zugriff entzogen."

Aufregung auf Twitter

Auch in den sozialen Medien wird Kritik an dem geplanten Gesetzesentwurf geäußert:

Ermittler: Haut, Haare, und Alter sind uns nicht genug

Forensische Ermittler zeigen sich hingegen sehr erfreut über die geplante Gesetzesänderung. „Wir begrüßen, dass die Politik auf die geänderten Möglichkeiten der molekularbiologischen Techniken reagiert, auch das große Interesse der Strafverfolgung an Informationen über unbekannte Täter, die schwere Straftaten begangen haben, das begrüßen wir", sagte etwa Lutz Roewer, Leiter der Abteilung forensische Genetik an der Berliner Charité dem Deutschlandfunk.

Peter Schneider von der Uniklink Köln hingegen bedauert, dass die Gesetzesvorlage nicht noch weiter geht und etwa die Analyse der biogeografischen Herkunft mit in die Strafprozessordnung aufnimmt:

„Aus meiner Sicht ist die Analyse der sogenannten biogeografischen Herkunft, also feststellen, wo jemand seine genetischen Wurzeln hat, das leistungsfähigste Werkzeug, das wir haben. Teilweise können sie die biogeografische Herkunft mit einer Quote von mehr als 99 Prozent korrekt vorhersagen“, so der Leiter der Forensischen Molekulargenetik vom Institut für Rechtsmedizin.

"Kreis potenzieller Tatverdächtiger besser eingrenzen"

„Die Ermittlung ist typischerweise ja in einem Stadium, wo man an einem Punkt anlangt und nicht mehr weiter weiß. Es gibt keinen Treffer in der nationalen DNA-Datenbank, es gibt keine Zeugenaussagen, man weiß nicht, aus welcher Region ein unbekannter Straftäter kommt." Deshalb seien neue Möglichkeiten gefordert, um weitere Ermittlungshinweise zu bekommen. Und wenn die Information, wie diese unbekannte Person aussieht, wo sie herkommt oder wie alt sie ist von Nutzen ist, und man einen Kreis potenzieller Tatverdächtiger besser eingrenzen kann, dann solle man das machen, so Schneider im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Schneider: Blonde Haare sind schwer zu bestimmen

Vor allem blaue oder braune Augenfarben lassen sich genetisch mit einer Genauigkeit von mehr als 90 Prozent bestimmen. Wer aber etwa eine genetische Anlage für blonde Haare zeigt, kann im Laufe des Lebens stark nachdunkeln und im Alter ergrauen. Solche Veränderungen gibt die genetische Analyse nicht an. Für die Altersbestimmung hingegen braucht es nicht nur ein paar Hautschuppen, die für die Erstellung des genetischen Fingerabdruckes ausreichen, sondern Blut, auch das gilt es zu berücksichtigen.

Generell gilt: „Die Methoden sind wissenschaftlich validiert und anwendbar.“ In der Debatte, welche Analysen erlaubt werden können oder sollen und welche nicht, gehen die Meinungen aber weit auseinander, so Lutz Roewer.

Ethikkommission gefordert

Um das Dilemma zu lösen, schlägt Lutz Roewer im Fachblatt „Rechtsmedizin“ eine Ethikkommission vor. Und zwar sollen grundsätzlich bestimmte Untersuchungsmethoden, etwa der genetische Fingerabdruck, die Geschlechtsbestimmung und auch die Bestimmung der Augenfarbe erlaubt sein. Gleichzeitig soll aber strikt verboten bleiben, dass Informationen über mögliche Krankheiten einer unbekannten Person in die Hände der Strafverfolger gelangen.

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