Dürfen Eltern Sparbücher ihrer Kinder abräumen? Streit um 17.300€

Dürfen Eltern Sparbücher ihrer Kinder abräumen? Streit um 17.300€
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Von Kirsten Ripper mit dpa
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Der BGH hat ein Urteil zum Sparbuch einer inzwischen 22-Jährigen getroffen.

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Ein Vater hatte vom Sparbuch der Tochter - auf das die Eltern seit Jahren Geld eingezahlt hatten - 17.300 Euro abgehoben - ohne die Tochter oder seine Frau zu fragen. Deshalb hat die inzwischen 22-Jährige den Vater verklagt. Die Eltern hatten sich 2012 getrennt und sind seit 2016 geschieden. Der Vater hatte das Geld 2010 und 2011 vom Sparbuch der Tochter abgehoben. Als die Tochter 2015 das Sparbuch bekam, waren nur noch 242 Euro darauf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verweist den Fall jetzt an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.

Dabei könnte dem Vater zugute kommen, dass das gesamte Geld auf dem Konto aus dem Vermögen der Eltern stammte. Taschengeld oder Geldgeschenke zum Geburtstag wurden beispielsweise nie eingezahlt. Für die Tochter könnte sich außerdem negativ auswirken, dass sie das Sparbuch auch nicht bekommen hat, als sie alt genug dafür war.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Klage zuletzt abgewiesen und das vor allem damit begründet, dass die Tochter das Sparbuch nie besessen habe. Das greift laut Deutschlands oberstem Zivilgericht (BGH) aber zu kurz.

Bei anderen Angehörigen wie den Großeltern ist die Sache klarer: Geben sie ein im Namen des Enkels eröffnetes Sparbuch nicht aus der Hand, wollen sie sich damit nach einem früheren BGH-Urteil den Zugriff vorbehalten. Anders sieht es nach Auffassung der Karlsruher Richter zwischen Eltern und Kind aus. Zwar sei es nicht unüblich, dass Familien das angesparte Geld auch als Reserve für finanzielle Engpässe sähen. Es sei aber genauso gut vorstellbar, dass die Eltern das Sparbuch nur aufbewahren, damit es das Kind nicht verliert. Aus dem Besitz allein lasse sich deshalb noch nicht viel ablesen.

Ob Sparbücher in Zeiten fallender Zinsen überhaupt noch angebracht sind, wird ebenfalls diskutiert.

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