"Brutal, heimtückisch, bestialisch": Urteil nach Mord an Maria (18)

Symbolbild Stralsund
Symbolbild Stralsund Copyright Pixabay CC Uscho
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Von Euronews mit dpa
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Ein Gericht in Stralsund hat die beiden jungen Männer, die die schwangere Maria auf Usedom umgebracht haben, zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Beim Prozess gab es unschöne Szenen.

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Im Fall der im dritten Monat schwangeren Maria (18), die am 18. März 2019 auf Usedom ermordet worden war, hat das Landgericht Stralsund die Urteile gesprochen. Vor Gericht kam es zu unschönen Szenen: die Zuschauer beschimpften die Angeklagten als "Abschaum" und "Bastarde". Laut Medienberichten hatten die beiden jungen Männer, die laut Gericht "aus purer Mordlust" gehandelt hatten, zuvor den Stinkefinger gezeigt. Von Reue gab es keine Spur bei den Angeklagten.

"Sie wollten einen Menschen sterben sehen"

Maria war als Mordopfer ausgewählt worden, weil sie alleine lebte. Zuvor hatten der 19- und der 21-Jährige darüber nachgedacht, einen anderen jungen Mann zu töten, weil sie "einen Menschen sterben sehen wollten". Der 19-Jährige hatte seiner Freundin davor und danach von der grausamen Tat erzählt, Maria war - wie sie aussagte - ihre beste Freundin.

Die Anwältin von Marias Mutter bezeichnete das Verbrechen als "grausam, brutal, heimtückisch, bestialisch". Der 19-Jährige hatte Maria von hinten angefallen und in den Hals gestochen.

Ein Psychiater äußerte sich beunruhigt, das Gericht stellte eine besondere Schwere der Tat fest, was eine Freilassung der beiden Verurteilten erschwert.

Psychiatrie und lebenslang

Für den 19 Jahre alten Haupttäter wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Dieses Strafmaß bedeutet nach Angaben des Gerichts automatisch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der andere Täter, ein 21 Jahre alter Mann, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Auch bei ihm stellte das Gericht am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

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