17-Jähriger zur Strafe die Haare geschoren: Familie aus Bosnien wird ausgewiesen

Gericht in Besancon (Symbolbild)
Gericht in Besancon (Symbolbild) Copyright SEBASTIEN BOZON / AFP
Von Euronews mit AFP
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Weil die Tochter einer muslimischen Familie aus Bosnien in Besançon einen serbischen Freund hatte, haben Eltern, Onkel und Tante die Jugendliche geschlagen und ihr die Haare geschoren. Frankreichs Innenminister hat reagiert.

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Der Fall einer 17-Jährigen aus Besançon erregt in Frankreich Aufsehen. Innenminister Gérald Darmanin schreibt auf Twitter: "Geschoren und geschlagen, weil sie 'einen Christen liebte'. Tief schockiert von der Misshandlung eines 17 Jahre alten Mädchens. Die vier Beschuldigten sind in Untersuchungshaft. Diese Barbarei muss so hart wie möglich bestraft werden."

Die junge Frau war zusammen mit ihrem Freund, dessen Familie aus Serbien stammt und im selben Gebäude im ostfranzösischen Besançon wohnt, von zu Hause abgehauen und vier Tage lang verschwunden. Dann versuchten die Eltern des jungen Mannes zu vermitteln und begleiteten die beiden zur Familie des Mädchens. Laut Medienberichten wollten die beiden jungen Leute heiraten.

Doch der Vermittlungsversuch lief rasch aus dem Ruder. Die 17-Jährige wurde so geschlagen, dass sie eine gebrochene Rippe und zahlreiche blaue Flecke davontrug. Der Onkel habe ihr - von ihrem Vater dazu aufgefordert - die Haare geschoren, berichtet das Opfer gegenüber der Agentur AFP.

Inzwischen hat der französische Innenminister angekündigt, dass die Eltern, der Onkel und die Tante der Jugendlichen, die aus Bosnien-Herzegowina stammen, aus Frankreich ausgewiesen werden sollen. Dem Onkel und der Tante, die seit 2016 in Frankreich leben, sollte der Flüchtlingsstatus aberkannt werden. Das Aufenthaltsrecht der Eltern, die seit 2017 im Land sind, war Ende 2019 abgelaufen. Die Familie mit insgesamt fünf Kindern hatte Rückkehrhilfen beantragt. Doch sie waren wegen der geschlossenen Grenzen während der Coronavirus-Pandemie nicht abgeschoben worden.

Sobald die juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist, sollten die Eltern, der Onkel und die Tante ausgewiesen werden, erklärte Innenminister Darmanin. Die 17-Jährige befindet sich in staatlicher Obhut.

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