Lebenslange Haft für Attentäter nach Anschlag auf Synagoge von Halle

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Von Euronews
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Der Attentäter ist zu lebenslänglich verurteilt worden - nach dem Anschlag auf die Synagoge von Halle im Oktober 2019.

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Der Attentäter Stephan B. ist zu lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Der geständige Verurteilte hatte im Oktober 2019 einen rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt verübt.

Besondere Schwere der Schuld

Das Oberlandesgericht Naumburg verhängte am Montag die Höchststrafe, denn es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ausgeschlossen. Die Verhandlung fand aus Platzgründen in Magdeburg statt.

Der inzwischen 28-Jährige hatte am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur am 9. Oktober vergangenen Jahres versucht, in die Synagoge vorzudringen, scheiterte aber an der Eingangstür. Zu dem Zeitpunkt hatten sich 52 Menschen in dem Gotteshaus versammelt.

Da er es nicht schaffte, die Tür der Synagoge aufzubrechen, schoss Stephan B. auf andere Menschen. Dabei tötete er eine Passantin und einen Mann in einem Imbiss. Außerdem fuhr einen weiteren Mann an und fügte zwei anderen Personen schwere Schussverletzungen zu.

Attentäter hatte Angriff live übertragen

Vor Prozessbeginn am 21. Juli 2020 hatten sich 45 Nebenklägerinnen und Nebenkläger der Anklage des Bundesanwaltschaft angeschlossen.

Der Attentäter hatte seinen Angriff live im Internet gestreamt und seine Taten die Tat vor Gericht gestanden.

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