Rassistische Sprüche beim Prozess zum Anschlag auf Synagoge von Halle

Prozess nach Anschlag von Halle
Prozess nach Anschlag von Halle Copyright Hendrik Schmidt/(c) dpa-Zentralbild/Pool
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Von Kirsten Ripper mit AFP, AP, dpa
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Am ersten Tag des Prozess zum Anschlag von Halle wurde der Angeklagte von der Richterin wegen seiner rassistischen und rechtsextremen Sprüche verwarnt.

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In Sachsen-Anhalt hat der wegen zwei Morden, mehrerer Mordversuche und des Anschlags auf die Synagoge von Halle angeklagte Stephan B. seine rassistische und rechtsextreme Weltanschauung offen zu erkennen gegeben. Von der Richterin wurde er deswegen verwarnt.

Eigenen Angaben zufolge gehörte der Angeklagte keiner rechtsextremen Gruppe an. Er meinte, er habe sich über das Internet radikalisiert.

Auch das internationale Medieninteresse an der Verhandlung vor dem Naumburger Oberlandesgericht ist groß. Die Nebenkläger im Prozess erhoffen sich vom Prozess, mehr über rechtsextreme Strukturen in Deutschland zu erfahren.

Es geht darum, ob es zu viel Freiraum für menschenverachtende Gedanken gibt und dem zu wenig Menschen widersprechen.
Igor Matviyets
Mitglied der jüdischen Gemeinde Halle

Vertreter der jüdischen Gemeinde von Halle fordern, dass Lehren aus dem Anschlag gezogen werden sollten. Igor Matviyets erklärte bei einer Protestveranstaltung in Gedenken an die Opfer rechtextremer Gewalt: "Der Prozess ist nur der Anfang für die Aufarbeitung des Anschlags, der  Motivation des Täters und des Antisemitismus in Sachsen-Anhalt . Es geht darum, ob es zu viel Freiraum für menschenverachtende Gedanken gibt und dem zu wenig Menschen widersprechen."

Nur die stabile Tür der Synagoge verhinderte mehr Tote

Nachdem nur die stabile Tür der Synagoge von Halle einen Angriff auf die 52 am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur betenden Menschen verhinderte, hatte der Angeklagte einen Mann und eine Frau bei einem Kebab-Imbiss getötet. Dazu sagte der Angeklagte, dass er eigentlich "keine Weißen" erschiessen wollte.

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