„Kein Krieg, sondern ein Kampf": Frankreich droht London im Fischstreit

„Kein Krieg, sondern ein Kampf": Frankreich droht London im Fischstreit
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Von euronews

Es geht um Fanggenehmigungen in britischen Gewässern. Paris fordert deutlich mehr als London bisher ausgestellt hat.

Frankreich hat Großbritannien im Streit um die Nutzung von Fischfanggründen eine Frist bis kommenden Dienstag gesetzt. Sollten dann nicht die von der Regierung in Paris geforderten Fanggenehmigungen vorliegen, soll britischen Booten das Anlegen in bestimmten französischen Häfen untersagt werden.

Weder mit dem Handelsabkommen noch mit dem Völkerrecht vereinbar
George Eustice
britischer Umweltminister

Der britische Umweltminister George Eustice erwiderte auf Frankreichs Ankündigung: „Die Maßnahme, Drohungen auszusprechen, ist weder mit dem Handelsabkommen noch mit dem Völkerrecht vereinbar. Sollte die Maßnahme durchgeführt werden, wird es eine angemessene und abgestimmte Antwort geben. Es ist wichtig, dass wir die Ruhe bewahren und versuchen, Spannung herauszunehmen.“

Die französische Fischerei hat Rechte, es liegt ein unterschriebenes Abkommen vor
Annick Girardin
französische Ministerin für Meeresangelegenheiten

Die französische Regierung hat bei der EU-Kommission beantragt, so schnell wie möglich den britisch-europäischen Partnerschaftsrat einzuberufen, um eine Lösung zu finden. „Es ist kein Krieg, sondern ein Kampf. Die französische Fischerei hat Rechte, es liegt ein unterschriebenes Abkommen vor. Das müssen wir umsetzen“, so Annick Girardin, die französische Ministerin für Meeresangelegenheiten. „Die Informationen, die wir beispielsweise von der Insel Jersey bekommen haben, zeigen, dass wir nicht die Anzahl an Fanggenehmigungen haben, die wir erwarten. Wenn die am 2. November nicht vorliegen, werden die Maßnahmen schrittweise umgesetzt“, sagte sie.

EU und Großbritannien hatten sich im Zuge ihrer Scheidung darauf geeinigt, dass Boote aus EU-Ländern weiterhin in britischen Fanggründen fischen dürfen, wenn sie nachweisen, dort bereits vor der Trennung tätig gewesen zu sein.

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