Mit 2G und Impfen gegen die 4. Welle: Diese Corona-Maßnahmen gelten in Deutschland

Weihnachtsmarkt in Dortmund, 01.12.2021
Weihnachtsmarkt in Dortmund, 01.12.2021 Copyright Martin Meissner/Copyright 2021 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Euronews
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Bund und Länder haben Einschränkungen für Ungeimpfte in Deutschland beschlossen: Die 2G-Regel soll unabhängig von Inzidenzen ausgeweitet werden. Der Bundestag wird zudem über die allgemeine Impfpflicht abstimmen.

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Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz und die Ministerpräsident:innen der Bundesländer haben sich auf Einschränkungen und Maßnahmen im Kampf gegen die vierte Corona-Welle geeinigt.

Merkel erklärte, dass für Ungeimpfte weitreichende Kontaktbeschränkungen gelten werden. Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, sollen demnach nur mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen aus einem anderen Haushalt stattfinden dürfen. Für Kinder und Jugendliche gelte dies nicht.

Der Impfstatus einer zweifachen Impfung könne zudem nicht dauerhaft gelten. Derzeit diskutiere man auf EU-Ebene, dass die zweite Impfung nach neun Monaten ihre Gültigkeit verliere. Eine entsprechende Übergangszeit, in der sich jede:r eine Auffrischungsimpfung holen könne, sei eingeplant.

Bundesweit "2G" beim Einkaufen

Beim "Shoppen" einigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass die 2G-Regel greift. Einkaufen ist demnach nur noch für Geimpfte und Genese möglich. Die Regelung soll bundesweit und unabhängig von den Inzidenzwerten vor Ort gelten.

Wegen des hohen Ansteckungsrisikos würden künftig auch Nachtclubs und Diskotheken geschlossen, sobald die 7-Tage-Inzidenz höher als 350 ist. Ab dieser Inzidenz müssten Kontakte von Geimpften und Genesenen ebenfalls reduziert werden: auf 50 Menschen in Innenräumen und 200 im Außenbereich.

An Schulen wird eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt.

Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen wird die zulässige Teilnehmerzahl stark begrenzt. In geschlossenen Räumen dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, maximal sind 5.000 Personen zugelassen. Im Außenbereich liegt die maximal zugelassene Zuschauerzahl bei 15.000, die Auslastung der Stadien ebenfalls bei 30 bis 50 Prozent. Es gelten die Maskenpflicht und 2G, bzw. 2G plus-Regelungen.

Die heute beschlossenen Maßnahmen seien Mindeststandards, die Bundesländer könnten diese auch verschärfen, sagte Merkel.

Silvester: Neuauflage des "Böllerverbots"

Das schon im vergangenen Jahr geltende "Böllerverbot" wird auch in diesem Jahr greifen. Es werde ein entsprechendes Verkaufsverbot geben, erklärte Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Im vergangenen Jahr hatte es bundesweit ein Verkaufsverbot von "Böllern" gegeben. Zudem galt ein Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr.

Scholz räumte ein, dass Maßnahmen "sehr drastisch" seien. Allerdings sei nur so zu erreichen, dass die vierte Welle gebrochen wird. Er betonte, dass die Entscheidungen "einvernehmlich" getroffen wurden. Gleichzeitig lobte er das entschiedene Vorgehen des Corona-Krisenstabs und räumte ein, dass zügiges Impfen, beziehungsweise Boostern mit logistischen Herausforderungen verbunden ist.

Ehrgeiziges Ziel: 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten

Ein beim Kanzleramt angesiedelter Krisenstab von Bund und Ländern solle dabei helfen. Bis Weihnachten wolle man 30 Millionen Impfungen verabreichen, "wenn es denn irgendwie erreichbar ist", so Scholz. Neben Ärzt:innen und Impfzentren sollen zukünftig auch Apotheker:innen und Zahnärzt:innen gegen Corona impfen dürfen.

Noch-Bundeskanzlerin Merkel erklärte, dass die derzeitige Corona-Lage sie bedrücke. Die letzten Monate hätten gezeigt, dass das Werben für eine Impfung "auf allen Kanälen" nicht ausreichend gewesen sei.

Die Impflücke sei zu groß und führe dazu, dass Geimpfte unrechtmäßig Einschränkungen hinnehmen müssten. Auch sei die Lage in den Krankenhäusern angespannt, das Gesundheitssystem regional überlastet, Patient:innen müssten verlegt werden. Angesichts der derzeitigen Lage sei es geboten, eine solche Impfpflicht zu beschließen. Wäre sie noch im Bundestag, würde sie für eine allgemeine Impfpflicht stimmen.

An diesem Donnerstag lag die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei 439,2, insgesamt meldete das Robert-Koch-Institut 73.209 Neuansteckungen.

Diese Maßnahmen wurden von der Bund-Länder-Runde diskutiert:

Einschränkungen für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen: nur noch Geimpfte und Genesene (2G-Regel) dürfen teilnehmen, optional ist 2G plus: es muss ein aktueller, negativer Corona-Test vorliegen

Einschränkungen beim Einkaufen: auch hier soll 2G gelten. Ausnahmen sind Supermärkte und Drogerien (Geschäfte täglichen Bedarfs)

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: nur noch zwei Haushalte dürfen zusammen kommen, ausgenommen sind Jugendliche unter 14 Jahren. Diese Maßnahme gilt nicht für Geimpfte oder Genesene.

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Großveranstaltungen: Hier standen zwei verschiedene Vorschläge im Raum.

Erste Option: In geschlossenen Räumen dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden, aber insgesamt nicht mehr als 5.000 Menschen zusammenkommen. Im Freien dürfen 30 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden, insgesamt darf die Teilnehmer:innenzahl nicht mehr als 15.000 übersteigen. Zusätzlich gelten 2G oder 2G plus.

Zweite Option: Großveranstaltungen und Events sollen nicht stattfinden. Bei Sportereignissen sollen keine Fans anwesend sein. Für Kultur- und andere Freizeitveranstaltung gilt eine Teilnahme-Begrenzung von maximal 50 Menschen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Zusätzlich gelten 2G und Maskenpflicht.

Nachtclubs und Diskotheken: in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen sollen sie schließen. Strittig ist die Grenze, ab wann diese Regelung greifen soll. In der Diskussion wurde eine 7-Tage-Inzidenz von 350 vorgeschlagen.

Weihnachtsmärkte und Karneval: hier soll 2G oder 2G plus gelten. Für Faschings-Events ist 2G plus in der Diskussion.

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Für Schulen und Bildungseinrichtungen wird die Einführung einer allgemeinen Maskenpflicht diskutiert. Diese ist nicht an das Alter der Kinder und Jugendlichen gebunden.

Impfpflicht für alle, unabhängig von Berufsgruppe.

Die Festlegung auf einen Zeitraum, wie lange Menschen nach ihrer letzten Corona-Impfung als "vollständig geimpft" gelten. Im Raum steht ein Impfschutz von neun Monaten nach der erfolgten Impfung.

Der Zeitraum, in der die Maßnahmen der epidemischen Notlage greifen, soll über den 15.12. hinaus verlängert werden. Zusätzlich wurde eine gesetzliche Regelung diskutiert, die den Ländern erlaubt, eigene Maßnahmen, entsprechend ihrer Situation, zu erlassen.

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