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Nach Tiergartenmord-Urteil: Russische Diplomaten in Berlin zu "unerwünschten Personen" erklärt

Spaziergänger im Berliner Tiergarten mit Blick auf die Siegessäule, 21.02.2021
Spaziergänger im Berliner Tiergarten mit Blick auf die Siegessäule, 21.02.2021 Copyright STEFANIE LOOS/AFP or licensors
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Von Euronews mit dpa
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die deutsche Regierung hat zwei russische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und reagiert damit auf das Urteil im "Tiergartenmord".

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Die deutsche Regierung hat zwei russische Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt und reagiert damit auf das Urteil im "Tiergartenmord".

Die neue deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte den russischen Botschafter ins Auswärtige Amt bestellt und ihm die Botschaft überbracht.

"Dieser Mord in staatlichem Auftrag [...] stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlands dar", sagte Baerbock in Berlin. Die Beziehung zu Russland sei nach dem Urteil im sogenannten "Tiergartenmord" schwer belastet, so Baerbock.

Am Mittwochmorgen, mehr als zwei Jahre nach dem Mord an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin. war ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Russe im Auftrag Russlands gehandelt hat. Er wurde wegen Mordes und illegalen Waffenbesitzes für schuldig befunden.

Am 23. August 2019 wurde der Georgier im Zentrum der deutschen Hauptstadt ermordet. Er hatte 2016 Asyl in Deutschland beantragt und lebte seitdem im Land. Die russischen Behörden führten ihn allerdings als "Terrorist" und Staatsfeind. So hatte er im zweiten Tschetschenienkrieg zwischen der einstigen Sowjetrepublik tschetschenische Milizen gegen Russland kommandiert.

Vor Gericht stand ein 56 Jahre alter Mann russischer Staatsbürgerschaft, der mit gefälschten Papieren für die Tat nach Berlin gereist sein soll. Die Bundesstaatsanwalt hatte lebenslange Haft gegen den Russen beantragt. Der Angeklagte war offenbar Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB und hatte für den Auftragsmord eine Scheinidentität erhalten. Sie ging davon aus, dass es sich bei der Tat um einen Auftragsmord von russischer Seite handelte und hatte lebenslänglich für den Täter gefordert.

Es wird befürchtet, dass das Urteil die ohnehin schon angespannte Beziehung zwischen Russland und Deutschland dazu beitragen könnte, das Verhältnis weiter zu verschärfen. Schon während der Ermittlungen hatte die Generalbundesanwaltschaft Russland mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen.

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