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Merz scheitert im ersten Wahlgang: Wie geht es jetzt weiter?

Friedrich Merz reagiert, nachdem er im ersten Wahlgang im Bundestag in Berlin nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt wurde, 6. Mai 2025
Friedrich Merz reagiert, nachdem er im ersten Wahlgang im Bundestag in Berlin nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt wurde, 6. Mai 2025 Copyright  AP Photo/Markus Schreiber
Copyright AP Photo/Markus Schreiber
Von Tamsin Paternoster
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Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang gescheitert. Zunächst hieß es: Heute gibt es keinen zweiten Versuch, doch jetzt scheint dies doch eine Möglichkeit zu sein. Es herrscht Verwirrung.

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Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz scheiterte im ersten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers. Trotz der theoretischen Mehrheit seiner Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit zusammen 328 Sitzen konnte Merz die erforderliche Kanzlermehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreichen. Er erhielt lediglich 310 Stimmen, was als historischer Rückschlag gilt.

Die Niederlage für Merz ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein neuer Kanzler nicht die Mehrheit der Stimmen erhält.

Der gescheiterte Wahlgang hat auch Auswirkungen auf Merz' geplante Auslandsreisen. Er wollte am Mittwoch nach Paris und Warschau reisen, um an den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs teilzunehmen, und am Freitag nach Brüssel weiterreisen. Der unerwartete Rückschlag stellt seine Reisepläne infrage.

Die Sitzung wurde vertagt, während die Fraktionen über das weitere Vorgehen beraten.

Was passiert nun?

Das Grundgesetz sieht vor, dass ein Kandidat im ersten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers eine absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen erreichen muss.

Erhält er diese nicht, folgt ein zweiter Wahlgang innerhalb von 14 Tagen. In diesem zweiten Wahlgang bleibt die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte auch dieser scheitern, genügt im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit, also die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 Friedrich Merz reagiert, nachdem er im ersten Wahlgang im Bundestag in Berlin nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt wurde, Dienstag, 6. Mai 2025.
Friedrich Merz reagiert, nachdem er im ersten Wahlgang im Bundestag in Berlin nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt wurde, Dienstag, 6. Mai 2025. Markus Schreiber/Copyright 2025 The AP. All rights reserved

In diesem Fall kann der Bundespräsident den gewählten Kandidaten ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen .

Nach dem gescheiterten ersten Wahlgang von Friedrich Merz, bei dem er nur 310 von 621 abgegebenen Stimmen erhielt, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser kann frühestens am Freitag stattfinden, es sei denn, alle Fraktionen stimmen einer Verkürzung der Frist zu .

Rückschlag für Merz

Es ist derzeit nicht bekannt, welche Abgeordneten in geheimer Wahl Merz nicht unterstützten. Möglicherweise handelt es sich um Abweichler aus der CDU oder aus dem Koalitionspartner der SPD. SPD-Chef Lars Klingbeil erklärte, dass es keine Hinweise auf Abweichler innerhalb seiner Partei gebe, was darauf hindeuten könnte, dass Merz auf Widerstand innerhalb der CDU selbst stieß.

Die AfD, die zweitgrößte Fraktion im Bundestag, forderte den Rücktritt von Merz und sofortige Neuwahlen. Berichten zufolge befürwortet die Partei, einen zweiten Wahlgang bereits am Mittwoch anzusetzen.

Grünen-Fraktionschef Felix Banaszak schrieb auf X: „Dieses Ergebnis ist eine Zäsur – keine gute, wie ich meine. Friedrich Merz ist nicht der Kanzler, den ich gewollt oder gewählt hätte.“ Zugleich mahnte er zur politischen Verantwortung: „Eine handlungsfähige Regierung braucht eine Mehrheit. Für Denkzettel ist es nicht die Zeit.“

Auch Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt äußerte sich besorgt: „Das ist nicht gut. Auch wenn ich diesen Kanzler nicht will oder unterstütze. Ich kann nur alle warnen, sich über Chaos zu freuen.“

Die Linkspartei zeigt sich offen für eine rasche Wiederholung der Wahl. Parteivorsitzende Ines Schwerdtner kommentierte auf X mit einem Verweis auf mögliche Mehrheiten: „An uns hat et nich jelegen.“

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