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Ver.di-Demonstration: Mordanklage nach Auto-Anschlag in München

Nach dem Anschlag auf einen Ver.di-Demonstrationszug in München wurde nun Mordanklage erhoben.
Nach dem Anschlag auf einen Ver.di-Demonstrationszug in München wurde nun Mordanklage erhoben. Copyright  Alexa Gr'f/(c) Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen den Fahrer, der im Februar mit seinem Auto in eine Ver.di-Demonstration gefahren ist, Mordanklage erhoben. Damals sind zwei Menschen ums Leben gekommen, über 40 wurden verletzt.

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Im vergangenen Februar hat ein Autofahrer seinen Wagen inmitten eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gelenkt und dabei 44 Menschen verletzt. Eine 37-jährige Frau sowie ihre zweijährige Tochter erlagen ihren schweren Verletzungen wenige Tage nach der Tat.

Die Bundesanwaltschaft hat den Fahrer nun angeklagt. Die Behörde in Karlsruhe wirft dem Afghanen zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor. Der damals 24-Jährige war im Februar in der Münchener Innenstadt in den Demozug gefahren.

Mordanklage nach Anschlag in München im Februar

Der Angeklagte soll sein Auto gezielt in die Menschenmenge gelenkt haben. Es handelt sich um einen afghanischen Asylbewerber. Er soll die Tat nach Angaben der Bundesanwaltschaft "aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus" begangen haben.

"Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen", heißt es weiter in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft.

Der Mann muss sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung sowie des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Beschuldigter weiter in Untersuchungshaft

Der mutmaßliche Täter wurde am Tag der Tat noch gefasst und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In seiner Vernehmung habe er "eingeräumt, bewusst in die Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein"

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren mit der Begründung, die Tat sei "geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen", von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen.

Nun entscheidet das Oberlandesgericht München über eine mögliche Zulassung der Anklage. Darauf folgt im Falle einer Zulassung die Terminfindung für einen Prozess.

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