Humanitäre Helfer an der polnisch-belarussischen Grenze stehen unter Druck. Ein Helfer weist die Anklage wegen "Organisation eines Grenzübertritts" zurück, doch der Grenzschutz soll Details aus den laufenden Ermittlungen veröffentlicht haben. Euronews hat von seinem Anwalt mehr dazu erfahren.
Dass gegen Helferinnen und Helfer an der polnisch-belarussischen Grenze strafrechtlich vorgegangen wird, ist nach Angaben von Aktivisten kein neues Phänomen. Rettungskräfte sprechen seit Längerem von einer Strategie, humanitäre Hilfe zu kriminalisieren und sie seit 2021 gezielt negativ im öffentlichen Diskurs darzustellen.
Ende des Jahres wurde gegen eine Person, die humanitäre Hilfe an der polnisch-belarussischen Grenze leistete, Anklage wegen der „Organisation eines Grenzübertritts entgegen geltender Vorschriften“ erhoben. Die Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Am Mittwoch, dem 14. Januar, informierte der polnische Grenzschutz über den Fall – obwohl weder die Angeklagte noch ihr Anwalt bislang Zugang zu den Ermittlungsakten haben.
Wie der Anwalt der Beschuldigten, Bartosz Obrębski, im Gespräch mit Euronews erklärt, wirft der Fall erhebliche rechtliche Fragen auf. "Mir wurde bislang keine Einsicht in die Akten gewährt, gleichzeitig hat der Grenzschutz Informationen an die Medien weitergegeben. Das ist mindestens schwer nachvollziehbar", sagt er.
Auch die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte äußert deutliche Kritik. Dass Staatsanwaltschaft und Sicherheitsbehörden Informationen veröffentlichen, während der Verteidigung der Zugang zu den Akten verwehrt bleibe, sei ein Versuch, Druck auf die Aktivistin auszuüben, so die Organisation.
Eine weitere Aktivistin angeklagt
Im September 2025 wurden die sogenannten „Fünf von Hajnówka“ freigesprochen – Aktivisten, die einer irakischen Familie und einem Mann aus Ägypten geholfen hatten. Ihnen war unter anderem vorgeworfen worden, den Aufenthalt in Polen "zum eigenen Vorteil" erleichtert sowie Lebensmittel, Kleidung und Unterkunft bereitgestellt zu haben.
Bemerkenswert war, dass die Staatsanwaltschaft die Migranten selbst als Personen einstufte, die den angeblichen "persönlichen Vorteil" erlangt hätten. Das Gericht bezeichnete diese Argumentation später als "unlogisch und unvereinbar mit grundlegenden Auslegungsprinzipien des Rechts", wie die Anwältin Karolina Gierdal vom Kollektiv Szpila erklärte.
Der Prozess sorgte landesweit für Aufmerksamkeit und löste eine Debatte über die Grenzen staatlicher Repression gegenüber Helfenden an der polnisch-belarussischen Grenze aus – einer Region, die lange Zeit für humanitäre Organisationen nicht zugänglich war.
Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft eine polizeiliche Meldeauflage an. Im Falle einer Verurteilung drohen der Frau bis zu acht Jahre Haft.
Im neuen Fall, der am 14. Januar publik wurde, widerspricht Anwalt Obrębski der Darstellung der Behörden. "Diese Maßnahme wird zunächst einseitig von der Staatsanwaltschaft angeordnet und kann erst im Nachhinein angefochten werden. Wir haben sie selbstverständlich angefochten. Deshalb halte ich es für verfrüht, wenn der Grenzschutz dies bereits als Erfolg darstellt", sagt er.
Zudem müsse der Beschuldigten das Beweismaterial vorgelegt werden, damit sie wisse, wogegen sie sich verteidigen müsse. "Wir befinden uns an einem Punkt, an dem uns diese Unterlagen nicht gezeigt wurden. Umso erstaunlicher ist es, dass sie offenbar bereits den Medien präsentiert wurden", so Obrębski.
Aufgrund der fehlenden Akteneinsicht können sich weder die Angeklagte noch ihr Anwalt inhaltlich umfassend zu den Vorwürfen äußern. Sowohl die Verteidigung als auch die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte werten die Situation als Versuch der Einschüchterung.
Rechtsanwalt: "Versuch, außergerichtlichen Druck auszuüben"
Der Anwalt kritisiert insbesondere die öffentliche Präsentation von Fotos, die laut Grenzschutz als Beweismittel dienen sollen. "Das ist ein Versuch, außergerichtlichen Druck auszuüben. Eine Person, die lediglich Beschuldigte ist und die Akten nicht kennt, wird in der öffentlichen Wahrnehmung bereits wie eine Verurteilte dargestellt", sagt Obrębski.
Er verweist darauf, dass Informationen aus laufenden Ermittlungen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden sollten. "Uns bindet das rechtlich die Hände. Offenbar gilt das für den Grenzschutz nicht in gleichem Maße", so der Anwalt.
Sollten es sich tatsächlich um Ermittlungsunterlagen handeln, sei es "ein schwerwiegender Verstoß", dass diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
Stiftung: Verfahrensbild einseitig bestimmt
Auch die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte sieht darin ein klares Signal. In einer Stellungnahme heißt es, weder die Beschuldigte noch ihre Verteidigung hätten bislang Einsicht in die Akten erhalten, während gleichzeitig umfangreiche Informationen an die Medien gelangt seien.
"Aus unserer Sicht ist das eine eindeutige Botschaft: Staatsanwaltschaft und Sicherheitsbehörden können das mediale Bild des Verfahrens frei gestalten. Der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung ist das aus rechtlichen Gründen nicht möglich."
Menschenrechtsorganisationen zufolge bleibt die humanitäre Lage an der polnisch-belarussischen Grenze angespannt. Hilfe zu leisten werde zusätzlich dadurch erschwert, dass die politische Rhetorik Migranten häufig als Sicherheitsrisiko darstelle, statt den Fokus auf das Vorgehen von Belarus zu legen. Derzeit sind an der Grenze nur einzelne Nichtregierungsorganisationen sowie informelle Hilfsinitiativen aktiv.