Passagierrechte: Brüssel macht ernst

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Von Ana LAZARO
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Die EU-Kommission hat mehrere Mitgliedstaaten gewarnt, gegen eine Direktive zum Schutz von Passagieren zu verstoßen. Flug- und Schiffsgäste müssten eine Wahl zwischen Bargeld und Gutscheinen beim Ausfall einer Reise haben

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Die EU-Kommission ist entschlossen, die Rechte von Passagieren durchzusetzen.

Gegen Griechenland und Italien leitete sie Disziplinarmaßnahmen ein, weil beide Länder ihren Airlines und Kreuzfahrtgesellschaften erlauben, Flug- und Schiffsgästen nur Gutscheine für ausgefallene Reisen anzubieten.

Passagiere hätten aber ein Recht auf eine Bargeld-Rückerstattung.

Das Vorgehen Griechenlands und Italiens sei ein Verstoß gegen eine entsprechende EU-Direktive, sagte ein Kommmissionssprecher in Brüssel.

Passagiere hätten eindeutig eine Wahl zwischen Cash und Gutscheinen.

Athen und Rom haben nun zwei Monate Zeit, auf den Schwarzen Brief aus Brüssel zu reagieren.

Anschließend drohen ihnen Strafgelder.

Auch zehn weiter EU-Staaten erhielten eine ähnliche Warnung, die sich allerdings auf Reiseveranstalter bezieht.

Darunter sind auch Zypern, Frankreich und Portugal.

Der Europäische Verbraucherschutz-Verband begrüßte das Vorgehen der Kommission.

Es liege nun an den nationalen Regierungen, sicherzustellen, dass Reisende korrekt entschädigt würden und die Tourismusbranche wieder Vertrauen genießen könne.

Die Verbraucherschützer kündigten zudem an, die Reaktionen der Mitgliedstaaten genau zu beobachten.

Journalist • Stefan Grobe

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