4,125 Millionen Euro: So teuer war Jens Spahns Anwesen in Berlin

Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn setzt sich nach einer Pressekonferenz seine FFP-2 -Maske auf
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn setzt sich nach einer Pressekonferenz seine FFP-2 -Maske auf Copyright Kay Nietfeld/dpa via AP
Von Euronews
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Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn wird künftig nicht mehr gegen Medienhäuser vorgehen, die den Kaufpreis seines Hauses in Berlin beziffern.

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Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn wird künftig offenbar nicht mehr gegen Medienhäuser vorgehen, die den Kaufpreis seines Anwesens in Berlin-Dahlem beziffern. Seine Anwälte haben einen "Rechteverzicht" aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg erklärt, was die gerichtlichen Verfügungen hinfällig werden lässt.

Mit Hilfe gerichtlicher Verfügungen hatte Spahn erwirkt, dass der Preis von 4,125 Millionen Euro für sein Anwesen nicht öffentlich genannt werden durfte. Einem Bericht des Berliner Tagesspiegels zufolge hat das Grundbuchamt beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg diese Summe offiziell bestätigt.

Seit dem vergangenen Sommer steht Spahn wegen Intransparenz beim Erwerb der Villa mit 285 Quadratmetern Wohnfläche und weitläufigem Anwesen - zusammen mit Ehemann Daniel Funke - nicht nur wegen der die Coronakrise in der Kritik. Spahn hatte in Vergangenheit mit seiner Äußerung, dass man von Hartz IV ganz gut leben könne, für Entrüstung gesorgt.

In einem Bericht des Spiegels heißt es, dass auch die Kreditvergabe Fragen aufwarf. Denn diese laufen bei der Sparkasse Westmünsterland, wo Spahn als örtlicher Bundestagsabgeordnete einige Jahre im Verwaltungsrat saß. Es wurde über mögliche Sonderkonditionen bei der Kreditvergabe spekuliert.

Spahn ging dagegen gerichtlich vor, anstatt Transparenz zu schaffen, was ihm weiteren Ärger einbrachte. Mit dem jüngsten Schritt könnte mehr Klarheit in die Angelegenheit kommen. Ob das Hanseatische Oberlandesgericht den Klagen des Gesundheitsministers überhaupt stattgegeben hätte, ist eine andere Frage.

Doch Spahn ist offenbar davon überzeugt, dass der Erwerb von Immobilien Privatsache - und eine Veröffentlichung brisanter Details nicht rechtens - ist. Gegen die Nennung des Kaufpreises durch das Grundbuchamt hat Spahn laut Tagesspiegel eine Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht.

Eines ist klar: ausgestanden ist die Sache noch lange nicht. Reporter berichteten von zwei weiteren umstrittenen Immobilienkäufen des Gesundheitsministers, die ihn zukünftig ebenfalls beschäftigen könnten.

Weitere Quellen • Tagesspiegel

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