Wie Covid überfüllte Haftanstalten entlastete

Wie Covid überfüllte Haftanstalten entlastete
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Von Isabel Marques da Silva

Die Pandemie bedeutete für die EU-weit 1,5 Millionen Insassen eine zusätzliche Härte, denn Besucherrechte und Aktivitäten wurden beschränkt. Allerdings wurden auch viele Häftlinge früher als geplant entlassen, EU-weit mehr als 140.000.

Die Pandemie könnte eine Gelegenheit für eine Überholung der Strafvollzugspolitik in der EU sein. Seit einigen Jahren gibt es den Trend, die Haftanstaltsbevölkerung zu reduzieren. Laut am Donnerstag veröffentlichten amtlichen Zahlen ging diese im vergangenen Jahr in der EU leicht zurück. Drogen-, Diebstahl- und Morddelikte wurden seit 2013 beständig weniger.

Doch in einigen Mitgliedsstaaten sind die Gefängnisse immer noch überfüllt, ganz besonders in Italien. In Europa liegt die durchschnittliche Haftstrafe bei acht Monaten. Doch innerhalb der EU gibt es große Unterschiede bei Strafen und dem Management der Haftanstalten.

In Nordeuropa seien die Strafen deutlich kürzer als in den Mittelmeerstaaten, sagt Marcelo Aebi, Kriminologe an der Universität Lausanne. Italien etwa habe aber die strikte Vorschrift, dass eine Zelle neun Quadratmeter pro Person groß sein müsse. Wenn ein zweites Bett hinzugefügt werde, brauche man fünf zusätzliche Quadratmeter. Also müssten entweder die Strafen verkürzt oder neue Gefängnisse gebaut werden.

Die Pandemie bedeutete war für die EU-weit 1,5 Millionen Insassen eine zusätzliche Härte, denn Besucherrechte und Aktivitäten wurden beschränkt. Allerdings wurden auch viele Häftlinge früher als geplant entlassen.

22 Regierungen in der EU nutzten diese Mittel, um die Ansteckungsrate während der ersten Lockdowns zu drücken. Mehr als 140.000 Insassen wurden dadurch insgesamt entlassen. In Zypern, Frankreich und Portugal betraf das gut ein Fünftel der gesamten Häftlingsbevölkerung.

Es sei dabei also nicht nur um Resozialisierungsbemühungen gegangen, so Aebi. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen würden nun wissenschaftlich erforscht. Interessant sei in diesem Zusammenhang auch die Freilassung auf Bewährung, auch darüber würden Erkenntnisse gesammelt.

Kaum berührt von den Maßnahmen waren Cyberkriminelle - deren Haftsituation blieb praktisch unverändert.

Journalist • Stefan Grobe

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