Macht von Polens Justizminister verstößt gegen EU-Recht (EuGH-Urteil)

Archivbild des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Archivbild des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg Copyright Geert Vanden Wijngaert/AP
Copyright Geert Vanden Wijngaert/AP
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Macht des polnischen Justizministers nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

WERBUNG

Er ist Justizminister und Generalstaatsanwalt zugleich und kann Richter an höhere Strafgerichte abordnen und diese Entscheidung jederzeit revidieren: Laut EuGH ist die Macht des polnischen Justizministers nicht mit EU-Recht vereinbar.

Damit hat das Gericht in Luxemburg entschieden, dass ein weiterer Teil der polnischen Justizreform gegen EU-Recht verstößt. In einer Mitteilung schrieb das Gericht: "Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, ist unionsrechtswidrig".

"Keine Kompromisse bei der Rechtsstaatlichkeit"

Der Europarechts-Experte Laurent Pech erklärt im Interview mit Euronews, dass es keine anderen Mittel gebe, um Warschau zur Einhaltung der europäischen Verträge zu zwingen: "Es darf keinen Kompromiss beim Thema Rechtsstaatlichkeit geben. Ebenso was das Recht auf ein faires Verfahren bei einem unabhängigen Gericht betrifft. Dies ist Voraussetzung für eine EU-Mitgliedschaft." Wenn man Diktaturen in der EU keinen Raum geben wolle, dann dürfe man keine Zugeständnisse machen bzw. keine Kompromisse zwischen Kriminellen und gesetzestreuen Bürgern eingehen, so der Leiter des Fachbereichs Recht und Politik an der Middlesex University in London.

Ende Oktober war Polen bereits zu einer Strafzahlung von einer Million pro Tag verurteilt worden, weil die Entscheidungen des EU-Gerichts zur Justizreform in Polen nicht beachtet wurden.

Dabei ging es insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach Ansicht der Luxemburger Richter nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

"Versuch, das Justizsystem Polens zu destabilisieren"

Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bislang allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.

Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta schrieb auf Twitter, das heutige EuGH-Urteil sei ein weiterer Versuch, das Justizsystem in Polen zu destabilisieren. Die infrage gestellte Regelung gebe es in vielen anderen Ländern, sie sei auch nicht Bestandteil der seit 2015 von der PiS umgesetzten Reformen gewesen.

Die polnische Regierung hatte in dem EuGH-Verfahren argumentiert, dass der Gerichtshof kein Recht habe, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es gehe um ausschließlich innerpolnische Vorgänge und die Organisation der Justiz falle in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, hieß es.

Entscheidung zu Ungarn

Bezüglich des sogenannten "Stop-Soros"-Gesetzes des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban entschied der EuGH auch, dass dieses gegen EU-Recht verstößt.

Das Gesetzespaket war zuvor auch auf politischer EU-Ebene verurteilt worden. Durch die enthaltenen Änderungen des ungarischen Strafgesetzbuches drohen Flüchtlingshelfern Polizeigewahrsam oder Haftstrafen bis zu einem Jahr. Außerdem ist ihnen künftig der Zugang zur Schengen-Außengrenze Ungarns in einem acht Kilometer breiten Streifen untersagt.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

EU-Kommission bleibt hart: Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen

Proteste gegen Polexit - Donald Tusk: "Wir müssen Polen retten"

Gerichts-Urteil in Polen: EU denkt über nächste Schritte nach