Ein neues Gesetz sichert Krankenversicherung, Rentenansprüche und Schutz vor Ausbeutung – ein Meilenstein für die Branche.
Belgien hat als erstes Land weltweit eine Gesetzgebung verabschiedet, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern einen rechtlichen Arbeitsstatus verleiht. Damit sind sie künftig durch Arbeitsverträge abgesichert und erhalten umfassende Arbeitsrechte.
Das neue Gesetz ermöglicht es Sexarbeitenden, formelle Verträge zu unterzeichnen und sich ähnliche Rechte zu sichern wie in anderen Berufen.
Dazu gehören unter anderem Krankenversicherung, bezahlter Urlaub, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenunterstützung und Rentenansprüche. Außerdem legt die Gesetzgebung fest, dass Sexarbeiterinnen das Recht haben, Kunden abzulehnen, Praktiken selbst zu wählen und eine Handlung jederzeit abzubrechen.
Daisy, eine belgische Sexarbeiterin, erklärt, dass es jetzt einfacher sei, einen Kredit von der Bank zu bekommen oder eine Versicherung und eine Rente abzuschließen. "Das ist besser für uns. Und wenn man krank ist, erhält man jetzt auch eine Beihilfe."
Das Ziel des Gesetzgebers ist es, Missbrauch und Ausbeutung in der Branche zu bekämpfen.
Darüber hinaus legt das Gesetz Regeln für Arbeitszeiten, Bezahlung und Sicherheitsmaßnahmen fest.
Während Länder wie Deutschland und die Niederlande Sexarbeit legalisiert haben, bietet keines so umfassende Arbeitsschutzbestimmungen wie Belgien.
Die neue Regelung wird als Meilenstein betrachtet, der möglicherweise auch in anderen Ländern als Vorbild dienen könnte.