Auch in der zweiten gerichtlichen Instanz blitzt die Partei ab - der Verfassungsschutz kann sie damit weiterhin als "rechtsextrem" bezeichnen.
Das sächsiche Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Beschwerde der AfD nun endgültig abgelehnt - die Gegenargumente der Partei waren nicht ausreichend. Damit kann der Landesverband AfD Sachsen nun vonseiten des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.
Zuvor hatte das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz im Dezember 2023 den Verband erstmals als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.
Die Begründung: Verschiedene Positionen des Verbands würden sich gegen die Prinzipien der demokratischen Grundordnung stellen - darunter Standpunkte zur Migrationspolitik, in denen das Amt die im Grundgesetz festgelegte Menschenwürde angegriffen sah.
Die Partei brachte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden ein, der vergangenen Sommer abgelehnt wurde. Mit dem Eilantrag wollte die Partei verhindern, dass der Verfassungsschutz sie entsprechend beobachten, behandeln und überprüfen darf. Erneut führte das Gericht bei seiner Entscheidung an, dass inhaltliche Standpunkte des Verbands sich "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" richteten.
Der Beschluss der Behörde, die Beschwerde des Landesverbands abzulehnen, ist nun unanfechtbar - somit ist aus Sicht der AfD keine weitere gerichtliche Instanz mehr möglich. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich alle Parlamentsparteien für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar rüsten.