Ein Mann hatte im Januar bei der Messerattacke in Aschaffenburg geholfen, den Täter festzuhalten und dabei sein eigenes Leben gefährdet. Ihm drohte zunächst die Abschiebung, doch das Bayerische Innenministerium hat ihm eine vorübergehende Duldung erteilt.
Dem Mann, der in Aschaffenburg im Januar 2025 den Attentäter aufgehalten hat, drohte zunächst die Abschiebung. Nun ist klar: das Bayerische Innenministerium hat Ahmed Mohamed Odowaa nun eine vorübergehende Duldung erteilt. Nach einem Dankesbrief von Markus Söder und der geplanten Verleihung der Christophorus-Medaille im Mai hatte er zuletzt eine Aufforderung zur Ausreise erhalten.
Innerhalb weniger Tage haben mehr als 90.000 Menschen zwei Petitionen, die sein Bleiberecht in Deutschland forderten, unterschrieben. Das Bayerische Innenministerium erklärte auf Nachfrage der deutschen Presse, dass Odowaa Deutschland zunächst trotz eines abgelehnten Asylantrags nicht verlassen muss. Er sei ein wichtiger Zeuge für den Gerichtsprozess über den Messerangriff und deshalb in Abstimmung mit der Justiz zunächst geduldet.
Der Asylantrag des Somaliers wurde in Deutschland abgelehnt, weil er bereits in Italien eine Anerkennung als Flüchtling erhalten hatte. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe seinen Asylantrag nach geltendem europäischen Recht abgelehnt. Eine europäische Regelung sieht die Verantwortung beim Erstaufnahmestaat - das ist in Odowaas Fall Italien. Odowaa leitete rechtliche Schritte gegen die Ablehnung seines Asylantrags ein, die ihn jedoch bereits im November 2024 weiterhin zur Ausreise verpflichteten. Wann genau die Duldung erfolgte, durch die er vorerst doch bleiben kann, ist derzeit nicht bekannt.
Messerangriff in Aschaffenburg im Januar
Im Januar wurden bei einer Messerattacke auf eine Kindergartengruppe zwei Personen so schwer verwundet, dass sie ihren Verletzungen wenig später erlagen. Es handelte sich um einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-Jährigen Helfer, der die Kinder schützen wollte. Weitere Personen waren verletzt worden. Der Täter leidet an einer psychischen Erkrankung und konnte zunächst fliehen. Der 28-Jährige wurde später von der Polizei festgenommen.
Ahmed Mohamed Odowaa half den Einsatzkräften unter Gefährdung des eigenen Lebens mit anderen dabei, den Täter zu stellen. Für seinen Mut wurde Odowaa vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) mit einem persönlichen Dankesschreiben gewürdigt.
Söder bezeichnete Odowaa als "beeindruckendes Beispiel für Zivilcourage" und sprach ihm "Dank, Anerkennung und höchsten Respekt" aus. Im Mai soll er die Christophorus-Medaille übergeben bekommen: eine Auszeichnung für besonders bemerkenswerte Rettungstaten.
Arbeit statt Abschiebung
Zunächst drohte ihm die Abschiebung. Der 30-Jährige kommt aus Somalia. Odowaa erhielt postalisch die Aufforderung, Deutschland bis zum achten Juli zu verlassen und zurück nach Italien zu reisen. Der Geflüchtete war im Januar 2024 aus Italien eingereist, besaß lediglich einen Duldungsstatus und lebt aktuell in einer Unterkunft für Geflüchtete in Aschaffenburg. Nun wird er weiterhin geduldet. Das Bayerische Innenministerium erklärte dem Bayerischen Rundfunk (BR): "Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum."
Odowaa hatte außerdem einen Antrag auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gestellt. Die zuständige Ausländerbehörde wolle diesen Antrag nun prüfen. So könne er "wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und die Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen, wenn er das möchte", schrieb das Bayerische Innenministerium dem BR.
Gegen die potenzielle Abschiebung regte sich großer Widerstand: Zwei Petitionen forderten die bayerischen Behörden dazu auf, die mögliche Abschiebung auszusetzen. "Er hat bewiesen, dass er bereit ist, zum Wohle Deutschlands zu handeln, und verdient es daher, hier zu leben und zu arbeiten", heißt es in einer der Petitionen. "Wir verlangen Gerechtigkeit für Ahmed und fordern die Behörden auf, seine Abschiebung zu stoppen."
Die Anordnung einer Abschiebung in Deutschland erfolgt im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylsuchender bekommt die Abschiebeandrohung in der Regel zeitgleich mit der Ablehnung des Asylantrags und einer Mitteilung über die Länge der Frist zur freiwilligen Ausreise. In Deutschland sind die Bundesländer jeweils einzeln verantwortlich - in Odowaas Fall also Bayern. Im Jahr 2024 wurden über 20.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben.