Brandenburg kommt damit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Potsdam nach. Wegen der Hochstufung der AfD verloren Verfassungsschutz-Chef Müller und Innenministerin Lange (SPD) ihren Job.
Der Verfassungsschutz Brandenburg hat die Einstufung des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ausgesetzt.
Der Inlandsgeheimdienst kommt damit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Potsdam an das brandenburgische Innenministerium nach. Die Richter hatten verlangt, dass der Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung im Hinblick auf die Hochstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung abgibt.
„Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren hat der Verfassungsschutz Brandenburg diese Stillhalteerklärung heute abgegeben. Sie gibt dem Gericht – auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall – die Möglichkeit zur vertieften Befassung“, teilt das Landesamt für Verfassungsschutz mit.
Die AfD bezeichnete den Schritt als „Etappensieg“. Der Landesvorsitzende der brandenburgischen AfD René Springer erklärte: „Die Stillhaltezusage ist ein erstes Eingeständnis der Landesregierung: Die juristische Grundlage der Einstufung ist schwach. Wer eine Maßnahme verteidigen kann, braucht keine Stillhaltezusage – wer schweigt, hat offenbar Zweifel an der eigenen Rechtsposition", betonte Springer.
Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte den AfD-Landesverband am 14. April als „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ eingestuft. Dies wurde am 7. Mai öffentlich bekannt.
Weil das Innenministerium nach eigenen Angaben erst am 5. Mai von dieser Einstufung unterrichtet wurde, entließ Innenministerin Katrin Lange (SPD) Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller.
Beobachter vermuten, dass Innenministerin Lange im Gegensatz zu Verfassungsschutz-Chef Müller die Hochstufung der AfD vor allem für ein politisches Geschenk an die SPD hielt und sie deswegen deren Hochstufung verhindern wollte.
Aufgrund der folgenden innenpolitischen Diskussion mußte Lange zurücktreten.
Die AfD erhob am 20. Mai Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Einstufung.
Das Gericht forderte nun das Innenministerium auf, bis zu einer Entscheidung in der Sachfrage, die Einstufung zurückzunehmen und nicht mehr zu kommunizieren.