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EU-INC im Check: Von der Leyens Plan für europaweite Firmengründungen in 48 Stunden

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Davos
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist in Davos. Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved
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Von Leticia Batista Cabanas
Zuerst veröffentlicht am
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Ursula von der Leyen hat EU-INC vorgestellt: eine neue EU-weite Rechtsform, die Gründungen vollständig digital in 48 Stunden ermöglichen soll. Ziel ist ein einheitlicherer Binnenmarkt mit weniger Bürokratie. Dadurch können Startups leichter skalieren, Kapital aufnehmen und Talente halten.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim Weltwirtschaftsforum in Davos EU-INC vorgestellt. Der Plan soll Geschäftsabläufe von Startups im gesamten Binnenmarkt grundlegend vereinfachen. Zugleich will die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Tech-Branche in den USA und in China stärken.

Von der Leyen stellte sich hinter die Initiative, die rechtlich als "28. Regime" firmiert. Sie soll faktisch wie ein "28. Staat" funktionieren, in dem Gründer ihre Firmen anmelden können.

"Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, die innovativen Firmen, können künftig in jedem Mitgliedstaat innerhalb von achtundvierzig Stunden ein Unternehmen gründen – vollständig online", sagte sie vor einem Publikum aus Tech-CEOs, Gründern sowie Wagniskapitalgebern.

Weniger Zersplitterung, mehr Digitalisierung

Nach den Worten von von der Leyen werden europäische Startups "im gesamten Binnenmarkt unter demselben Kapitalregime arbeiten". Sie fügte hinzu: "Wir brauchen ein System, in dem Unternehmen in ganz Europa ebenso reibungslos Geschäfte machen und Kapital aufnehmen können wie in einheitlichen Märkten wie den USA oder China."

Wie will die EU siebenundzwanzig unterschiedliche Rechtsräume zu einem gesamteuropäischen System zusammenführen? Für die Initiatoren von EU-INC führt der Weg zu einem europäischen Silicon Valley über weniger Zersplitterung und mehr Digitalisierung.

"Die Idee ist eine standardisierte EU-Rechtsform mit einem zentralen, konsequent digitalen Register. So können Firmen – nicht nur Startups – sich schnell und zu überschaubaren Kosten eintragen", erklärte Robin Wauters, COO des European Startup Network und Mitinitiator von EU-INC, bei Euronews.

Was ist EU-INC?

Europa kennt derzeit siebenundzwanzig unterschiedliche Gesellschaftsrechte. Das erschwert Startups das Wachstum über Grenzen hinweg. Junge Firmen kämpfen mit unübersichtlichen Online-Diensten und strengen Auflagen. Hinzu kommen Verzögerungen bei Steuern und widersprüchliche Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen. All das bremst beim Skalieren, bei der Kapitalaufnahme und beim Halten von Talenten.

Ein Weckruf kam 2024. Mario Draghi, der frühere Präsident der Europäischen Zentralbank, warnte, Überregulierung und ein zersplitterter Startup-Markt gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Zu viel Regulierung sei ein zentraler Grund, warum Europa beim Hochskalieren nicht zu den USA und China aufschließe.

Von der Leyens Rückendeckung für EU-INC in Davos soll diese Reibungsverluste reduzieren. Geplant ist eine einheitliche, skalierbare europäische Gesellschaftsform. Sie soll als zusätzliche Option neben den bestehenden nationalen Modellen stehen.

Das orientiert sich deutlich am US-Vorbild. EU-INC spiegelt in Teilen das Gesellschaftsrecht des Bundesstaats Delaware wider. Es ist damit auch eine Antwort auf den oft zitierten Satz: "Die USA innovieren, China kopiert, und die EU reguliert."

Kurz gesagt: EU-INC schafft für Gründer eine neue Wahlmöglichkeit. Sie können ihr Unternehmen weiter in einem der siebenundzwanzig Mitgliedstaaten ansiedeln. Oder sie registrieren es in der Form von EU-INC, als "achtundzwanzigste" Option. So soll eine europäische Struktur für wachsende Startups entstehen – von der Gründung bis zur Finanzierung. Der Markt für Startups, Gründende und Wagniskapital in der EU könnte sich dadurch grundlegend verändern.

Der Ablauf soll deutlich einfacher werden. Gründer könnten ihre Firma über ein zentrales EU-Portal innerhalb von achtundvierzig Stunden vollständig online gründen. Ein einziger, vereinheitlichter Prozess würde genügen. Er verleiht automatisch das Recht, in allen Mitgliedstaaten tätig zu sein. Die Unternehmensstruktur ließe sich dann nach einem gemeinsamen Regelwerk führen – statt nach siebenundzwanzig unterschiedlichen.

Für Gründende würde sich das heute stark zersplitterte Umfeld in ein System mit gemeinsamem Register und klaren Governance-Regeln verwandeln. Dazu käme ein einheitliches Verfahren zur Ausgabe und Verwaltung von Anteilen. Das gilt auch für Mitarbeiterbeteiligungen: Sie könnten für alle Beschäftigten gleich funktionieren, unabhängig vom Arbeitsort. Eine Expansion in neue Märkte würde dann keine zusätzlichen Tochtergesellschaften mehr erfordern. Auch doppelte Dokumentation und der erneute Aufbau der Rechtsstruktur in jedem Staat könnten entfallen.

Für Investoren würde ein zentrales Hindernis wegfallen. Sie hätten es mit einer einheitlichen Rechtsform zu tun, statt mit den Besonderheiten vieler Jurisdiktionen. Investitionschancen wären im gesamten Binnenmarkt leichter vergleichbar und besser zugänglich.

Leichtere Fachkräftegewinnung

Auch die Gewinnung von Fachkräften könnte einfacher werden. Unternehmen könnten EU-weit dieselben Beteiligungsprogramme und Verwaltungsabläufe nutzen. Sie müssten ihre Gesellschaftsform nicht für Personalwesen, Lohnabrechnung oder Mitarbeiterbeteiligungen anpassen.

Davon könnten sowohl Gründer als auch Bürger profitieren. Dienste, Produkte und Angebote könnten schneller auf den Markt kommen, weil Unternehmen EU-weit starten können – ohne lange bürokratische Wartezeiten. Verbraucher würden von stärkerem grenzüberschreitendem Wettbewerb profitieren. Als Beispiel wird häufig die Bank Wise genannt: Statt wie Wise über vierzehn Jahre hinweg Tochtergesellschaften aufzubauen und Lizenzen in mehreren Ländern zu beantragen, könnte ein künftiges Fintech sofort günstige Auslandsüberweisungen EU-weit anbieten.

Für Kunden würde das günstigere, schnellere und innovativere Angebote bedeuten. Allerdings könnten nationale Aufsichtsbehörden dadurch einen Teil ihrer Kontrolle verlieren.

Ein lange erwarteter Plan

EU-INC ist nicht der erste Versuch der EU, einen echten Binnenmarkt für Startups zu schaffen. Frühere Projekte wie die Societas Europaea (2004), die Europäische Privatgesellschaft (2010) und die Einpersonengesellschaft (2014) scheiterten. Gründe waren bürokratische Hürden und fehlender politischer Konsens in den Mitgliedstaaten.

Ob der neue Anlauf gelingt, ist offen. Dass von der Leyen den Plan nun ausdrücklich unterstützt, zeigt jedoch: Die Kommission will der Tech- und Investorenszene zuhören. "[Die Kommission] hat jetzt die Chance zu zeigen – nicht nur zu sagen –, dass sie auf die Community hört und dass sie mutig und ehrgeizig sein will", sagt Wauters.

Mit der vollständig digitalen Anmeldung will die Kommission das alte Problem der Bürokratie direkt angehen. Gründungen sollen deutlich schneller werden. Der Ansatz reagiert auf frühere Kritik an übermäßiger Komplexität.

Zudem soll für das "achtundzwanzigste Regime" künftig eine qualifizierte Mehrheit reichen. Vorgesehen sind mindestens fünfzehn der siebenundzwanzig Mitgliedstaaten. Das soll Blockaden verhindern, die frühere Vorhaben ausgebremst haben.

Zunächst muss die Kommission jedoch einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Sie will ihre Pläne für das "achtundzwanzigste Regime" im März präsentieren. Der Start ist für 2027 vorgesehen.

Das Europäische Parlament hat bereits politische Unterstützung signalisiert. Es verabschiedete einen Bericht zur Initiative mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit: 492 Stimmen dafür, 144 dagegen. Ein Grund für die Zustimmung sind Schutzklauseln für Arbeitsstandards und die Beteiligung von Beschäftigten an Unternehmensentscheidungen.

Das Parlament plädiert außerdem dafür, den Rahmen als Richtlinie statt als Verordnung auszugestalten. Aus der Startup-Szene gibt es allerdings Warnungen vor neuer Zersplitterung. Kritisiert wird auch der Name: Der Abgeordnete Repasi bevorzugt "Societas Europaea Unificata (S.EU)" statt "EU-INC". "EU-INC" sende aus seiner Sicht das falsche Signal für ein europäisches Gesellschaftsmodell.

Der Vorschlag steht dennoch erst am Anfang. Kein Mitgliedstaat hat sich bislang offiziell geäußert. Das Projekt berührt nationale Zuständigkeiten im Gesellschaftsrecht, könnte Standards beeinflussen und betrifft einen wichtigen Verwaltungsbereich.

EU-INC soll zudem freiwillig bleiben. Kein Land muss das Modell übernehmen. Es tritt neben nationale Gesellschaftsformen und ersetzt sie nicht. Gründer können also zwischen der EU-weiten Form und der heimischen wählen. Wo es zu Konflikten zwischen EU-INC-Regeln und nationalem Recht kommt, würde für teilnehmende Unternehmen der EU-Rahmen gelten.

Ein Schritt näher an Silicon Valley

Welche Rechtsform Startups am Ende wählen, bleibt abzuwarten. Die Initiative bekommt jedoch bereits Zuspruch aus vielen Teilen Europas.

Die EU-INC-Petition von 2024 wuchs von 15.000 Unterzeichnenden auf über 23.000 Unterstützer im Tech-Startup-Ökosystem. Zu den prominenten Namen zählen Arthur Mensch, CEO des französischen KI-Unternehmens Mistral, Anton Osika, Mitgründer des schwedischen KI-Unternehmens Lovable, und Patrick Collison, CEO des irisch-amerikanischen Fintechs Stripe. Auch Unternehmen wie Wise, Klarna und Cabify unterstützen die Initiative.

Rückenwind kommt zudem von nationalen Verbänden. Dazu zählen France Digitale, die Dutch Startup Association, die Danish Entrepreneurs, Startup Hungary, der Bundesverband Deutsche Startups und AustrianStartups. Das zeigt: Das Interesse an EU-INC ist schon jetzt europaweit groß.

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