Gericht: Puigdemont darf ausgeliefert werden

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Von Euronews  mit AFP, dpa, Reuters
Carles Puigdemont bei einer Pressekonferenz in Berlin im Mai 2018
Carles Puigdemont bei einer Pressekonferenz in Berlin im Mai 2018   -  Copyright  REUTERS/Hannibal Hanschke

Die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont ist zulässig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden. Allerdings sei eine Auslieferung nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig, nicht aber wegen Rebellion, dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, man werde die Auslieferung Puigdemonts "zeitnah" bewilligen.

Puigdemont bleibt zunächst auf freiem Fuß

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 1. Juni auch erneut beantragt, den Auslieferungshaftbefehl gegen den 55-Jährigen wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete dies mit anhaltender Fluchtgefahr. Das OLG entschied dagegen nun, dass Puigdemont weiter auf freiem Fuß bleibt. Zur Begründung hieß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.

Unabhängigkeitsreferendum trotz Verbot

Hintergrund der seit Monaten laufenden juristischen Auseinandersetzung um den katalanischen Politiker ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Es kam damals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen spanische Polizisten.

Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Sie wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Er bestreitet beide Vorwürfe.

Vorwurf der Rebellion auch in Spanien hinfällig?

Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, "wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen 'Rebellion' ausgeschlossen". Puigdemont war Ende März in Schleswig-Holstein festgenommen worden, nachdem er von Dänemark aus eingereist war.

Weiterführende Links

Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Vollständiger Beschluss des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts