Der Fall Vincent Lambert, er beschäftigt die französische Öffentlichkeit und Justiz seit Jahren. Die Behandlung des Komapatienten sollte bereits mehrfach gestoppt werden. Doch erst nach 35 Urteilen konnte sein Ableben eingeleitet werden.
Der Fall Vincent Lambert, er beschäftigt die französische Öffentlichkeit und Justiz seit Jahren: 2008 verletzt sich der Krankenpfleger bei einem Verkehrsunfall schwer am Kopf und liegt seit dem in einer Art Wachkoma - ein Zustand, bei dem Patienten zwar die Augen offen haben und wach erscheinen, aber nicht mehr auf äußere Einflüsse reagieren können.
Eine Patientenverfügung gibt es nicht. Die Eltern des 42-Jährigen wollen ihn am Leben halten. Lamberts Frau, sechs Geschwister und sein Neffe wollten keine lebensverlängernden Maßnahmen. Der gleichen Meinung sind auch die Ärzte im Krankenhaus in Reims. Zwei Mal lassen die Eltern die Entscheidung zu einem Behandlungsstopp durch ein Gericht aufheben. Als das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs empfiehlt, die Geräte auszuschalten, rufen die gläubige Katholiken 2014 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Dieser erklärt den Behandlungsstopp 2015 für rechtmäßig, doch der Streit vor den französischen Gerichten geht noch vier Jahre weiter. Am 2. Juli beschließen die Ärzte nach dem 35. Urteil in dem Fall ein weiteres Mal den Behandlungsstopp. Das Krankenhaus stellt die künstliche Ernährung des Patienten ein. Zudem erhält Lambert starke Medikamente zur Schmerzlinderung. Lamberts Eltern erklären am Montag, sie würden keine Rechtsmittel mehr einlegen. Neun Tage nach dem Behandlungsstopp stirbt er.
Noch am Vortag protestierten Unterstützerinnen und Unterstützer der Eltern in Paris. Komplett geschlossen wird die Akte Lambert auch mit dessen Tod noch nicht: Die Staatsanwaltschaft in Reims leitete eine Untersuchung mit Autopsie ein - angesichts des Konflikts solle eindeutig geklärt werden, ob die Behandlung, die zum Ableben führte, gesetzeskonform verlaufen sei.