Den Haag: ICC leitet Ermittlungen zu Vertreibung der Rohingyas ein

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag hat Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen an den Rohingyas in Myanmar genehmigt. Es gebe eine ausreichende Grundlage dafür, dass an der Grenze zwischen Myanmar und Bangladesch auf systematische Art und Weise und/oder in großem Maße Gewalt ausgeübt worden sei und Abschiebungen durchgeführt wurden, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten könnten, so die Urteilsbegründung.
Die RichterInnen erteilten der Staatsanwaltschaft damit die Erlaubnis zu Ermittlungen. Staatsanwältin Fatou Bensouda hatte im September 2018 mit vorläufigen Untersuchungen begonnen.
Laut bisherigen Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshof wurden etwa 600.000 Angehörige der muslimischen Minderheit der Rohingyas aus Myanmar vertrieben worden. Sie flohen größtenteils nach Bangladesch.
Bangladesch ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, Myanmar nicht. Das Land wies die Entscheidung des Gerichtshofs als "juristisch zweifelhaft" zurück.