Durch die Verlängerung sollen zum Beispiel Kontrolleure ermächtigt werden, Verstöße gegen die künftige Maskenpflicht im ÖPNV mit Bußgeldern zu belegen.
Frankreich will den Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich um zwei Monate bis zum 24. Juli verlängern.
Die Regierung einigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, der kommende Woche im Parlament debattiert werden soll.
Mit der zeitlichen Ausweitung soll der Fahrplan zur Lockerung von Beschränkungen rechtlich abgesichert werden. Innenminister Christophe Castaner erläuterte: "Am 11. Mai werden, wenn die Bedingungen stimmen, die allgemeinen Regeln zur Freizügigkeit wieder in Kraft treten, und die Franzosen werden keine Bescheinigung mehr vorlegen müssen, wenn sie auf die Straße zu gehen."
In einem Punkt machte Paris am.Sonntag einen Rückzieher. Am.Samstag hatte der Gesundheitsminister erklärt: Alle, die aus dem Ausland nach Frankreich einreisen, sollten sich zwei Wochen in Quarantäne begeben - auch wenn sie nicht erkrankt sind. Eine solche Qarantäne gilt bereits für Personen, die aus Frankreich nach Deutschland einreisen. Diese Regelung wurde jetzt fallen gelassen. Franzosen und Bürger anderer EU-Staaten sollen weiterhin nach Frankreich einreisen dürfen, ohne sich, wenn sie nicht krank sind, isolieren zu müssen. Einzelheiten dieser Bestimmung in Frankreich sollen in den kommenden Tagen festgelegt werden.
Maskenpflicht ab 11. Mai
Die Rückkgewinnung der Bewegungsfreiheit hat allerdings ihren Preis. So gilt ab dem 11. Mai Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Überprüft wird die Tragepflicht auch von Fahrscheinkontrolleuren, die durch den Ausnahmezustand ermächtigt werden, Bußgelder zu verhängen,
Teilweiser Schul- und Kitastart
Die Mehrheit der Kindergärten und Grundschulen soll am 11. Mai wieder öffnen. Pro Klasse werden allerdings nicht mehr als 15 Kinder zugelassen.
Einige Bürgermeister meinten jedoch, es sei "nicht möglich", dass am 11. Mai alle Kinder wieder zur Schule gehen könnten und dass der Beginn des neuen Schuljahres nur "schrittweise" erfolgen könne.
Andere Bürgermeister erklärten die Absicht, Schulen nicht wieder zu öffnen, da sie über ihre mögliche strafrechtliche Verantwortung im Falle einer Infektion von Kindern, Lehrern oder Personal besorgt seien.