Der englische Fußballerstligist war wegen Verstößen gegen die Finanzbestimmungen zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden.
An diesem Montag beginnt vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne die Berufungsverhandlung im Fall Manchester City.
Der englische Fußballerstligist war vom Europäischen Fußballverband UEFA wegen Verstößen gegen die Finanzbestimmungen zu einer zweijährigen Europapokalsperre sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro verurteilt worden. Die Verhandlung soll drei Tage dauern und per Videoschalte abgehalten werden.
Abgang von Stammspielern droht
Die Vereinsführung von Manchester City weist den Vorwurf unrechtmäßiger Zahlungen durch Investoren zurück. Sollte das Sportgericht das UEFA-Urteil bestätigen, droht dem Klub der Abgang von Leistungsträgern, die auf die Einsätze im Europapokal nicht verzichten wollen, wie dem Belgier Kevin De Bruyne.