Warum seine 5 Anwältinnen Trump nicht mehr vertreten wollen

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Von Euronews mit dpa, AP
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Der Ex-US-Präsident Donald Trump steht kurz vor dem zweiten Amtsenthebungsverfahren ohne Anwaltsteam da. Es gab Streit um die Strategie.

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump steht kurz vor der Verhandlung des Amtsenthebungsverfahrens gegen ihn plötzlich ohne sein Anwaltsteam da. Die AnwältInnen Deborah Barbier und Butch Bowsers sowie drei weitere JuristInnen haben laut US-Medien angekündigt, dass sie Trump nicht mehr vertreten wollen.

Dabei ging es offenbar vor allem um die Strategie der Verteidigung. Während die AnwältInnen in Frage stellen wollten, ob es überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist, einen nicht mehr amtierenden Präsidenten seines Amtes zu entheben, beharrt Donald Trump weiterhin darauf den vermeintlichen Wahlbetrug zum Argument zu machen.

Dabei hat der Hersteller von Wahlmaschinen Dominion wegen des Vorwurfs des Wahlbetrug Trumps Anwalt Rudy Giuliani auf 1,3 Millarden Dollar Schadenersatz verklagt. Zuvor war die Juristin Sidney Powell wegen ihrer nicht nachweisbaren Wahlbetrugsgeschichten in die Kritik geraten.

US-Medien berichten zudem, die fünf neuen AnwältInnen seien bislang weder bezahlt worden, noch seien Absichtserklärungen mit ihnen unterzeichnet worden. Das Verfahren im Senat soll in der zweiten Februarwoche beginnen. Davor sind erste schriftliche Stellungnahmen des Angeklagten und der Ankläger aus dem Repräsentantenhauses vorgesehen. Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hatte die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen "Anstiftung zum Aufruhr" am 13. Januar beschlossen. Hintergrund war der Sturm auf das Kapitol durch Trump-Anhänger eine Woche zuvor.

Die DemokratInnen fordern nach einer Verurteilung Trumps eine lebenslange Ämtersperre auf nationaler Ebene für den Ex-Präsidenten. Dann könnte Trump bei der Präsidentenwahl 2024 nicht antreten.

Die für ein erfolgreiches "impeachment" ("Amtsenhebung") notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat zeichnet sich aber nicht ab. Am vergangenen Dienstag hatten 45 der 50 RepublikanerInnen im Senat einen Antrag unterstützt, in dem das Verfahren als verfassungswidrig bezeichnet wurde, weil Trump bereits aus dem Amt ausgeschieden ist.

Auch unter JuristInnen ist umstritten, ob ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Ex-Präsidenten verfassungsgemäß ist. Der entsprechende Verfassungsartikel nennt ausdrücklich Präsidenten, Vizepräsidenten und Regierungsbeamte, gegen die sich ein solches Verfahren richten kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses (CRS) schreibt jedoch: "Es scheint, dass die meisten Gelehrten, die die Frage genau untersucht haben, zu dem Schluss gekommen sind, dass der Kongress die Befugnis hat, das Amtsenthebungsverfahren auf Regierungsvertreter auszuweiten, die nicht mehr im Amt sind."

Auch an seinem neuen Wohnsitz in Florida hat Donald Trump einigen Ärger. So soll der Hubschrauberlandeplatz, von dem er als US-Präsident profitierte, abgebaut werden. Und es wird laut Medienberichten geprüft, ob die bei den NachbarInnen offenbar nicht sonderlich beliebte Familie Trump das Golf-Resort Mar-a-Lago als Hauptwohnsitz nutzen darf.

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