ECHR: Menschenrechtsgericht fordert Freilassung Nawalnys

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert Russland dazu auf, Alexej Nawalny aus dem Gefängnis frei zu lassen. Moskau antwortete prompt.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert Russland dazu auf, Kremlkritiker Alexej Nawalny unverzüglich aus dem Gefängnis frei zu lassen. Grund sei das Risiko für das Leben des Inhaftierten, so das Straßburger Gericht, das damit auf einen Antrag Nawalnys antwortete. 

Der 44-Jährige war Anfang des Monats zu mehr als zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Prozess verstoßen zu haben. Nawalny argumentiert, er habe die Auflagen nicht erfüllen können, da er im Koma gelegen habe, nach dem er vom Kreml vergiftet worden war. Der Oppositionspolitiker war zur betreffenden Zeit wegen der Vergiftung in Deutschland in Behandlung. Laut ihm ist auch das frühere Verfahren, in dem es um Betrug geht, politisch motiviert. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das Verfahren als unfair bezeichnet.

Russland weist Urteil als Einmischung zurück

Russland bezeichnete die jetztige Entscheidung des Menschenrechtsgerichts als "klare und grobe Einmischung" in die Justiz eines souveränen Staates. Es gebe keine Grundlage dafür, Nawalny aus der Haft zu entlassen. 

Das Gericht wies darauf hin, dass Moskau an das Urteil gebunden sei, da es Unterzeichner der europäischen Menschenrechtskonvention sei. In Russland gilt allerdings seit Kurzem eine Verfassungsänderung, laut der nationales Recht Vorrang vor internationalem Recht hat.

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