Beihilfen für Airlines: Erneute Niederlage für Ryanair

Der irische Billigflieger Ryanair ist erneut mit Klagen gegen Staatshilfen für konkurrierende Fluglinien im Zusammenhang mit der Corona-Krise gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union urteilte in erster Instanz, die Beihilfen für Finnair und die schwedisch-dänische Fluggesellschaft SAS seien mit EU-Recht vereinbar und damit zulässig.
Der finanzstarken Airline zufolge handelt es sich bei der Unterstützung um einen unfairen Wettbewerbsvorteil und damit um einen Verstoß gegen EU-Recht.
Man werde nun vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, damit die unfairen Behilfen im Interesse des Wettbewerbs aufgehoben würden, hieß es vonseiten des Konzerns. Wenn Europa mit einem funktionierenden Binnenmarkt aus der Krise kommen wolle, dann müsse es gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Fluglinien geben.
2020 hatte die finnische Regierung Finnair eine Finanzspritze von 1,2 Milliarden Euro angeboten. SAS erhielt eine 1,3 Milliarden Euro hohe Unterstützung von Dänemark und Schweden.
Wegen der Coronakrise hat Brüssel einige Regeln abgeschwächt, die normalerweise fast alle Staatshilfen verbieten. Bisher wurden 30 Milliarden Euro Unterstützung für Fluglinien der EU bereitgestellt, um die Auswirkungen der Krise abzufedern.