Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptverdächtigen

Der Hauptverdächtige im Missbrauchskomplex Münster ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Nach dem Ende der Haftstrafe muss der Mann wegen Wiederholungsgefahr in Sicherungsverwahrung.
Insgesamt waren fünf Verdächtige - vier Männer und eine Frau - angeklagt. Als Hauptverdächtiger galt der 28-jährige IT-Fachmann, der den inzwischen 11-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder selbst missbraucht, vergewaltigt und anderen Männern zugeführt haben soll.
Die mitangeklagten Männer bekamen allesamt lange Haftstrafen zwischen 10 und 14 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung auferlegt. Das Gericht folgte damit weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Bei der mitangeklagten Frau handelt es sich um die Mutter des Hauptverdächtigen. Sie soll dem Sohn ihre Gartenlaube zur Verfügung gestellt haben - in dem Wissen, was dort geschah. Sie muss für fünf Jahre ins Gefängnis.
Die Verteidiger hatten mildere Urteile angestrebt, im Fall der angeklagten Frau forderten sie Freispruch.
Die Polizei ermittelt in dem im Juni 2020 bekannt gewordenen Fall gegen weitere 50 Menschen, 30 von ihnen sitzen derzeit in U-Haft.
Nach über 50 Verhandlungstagen endet damit das Hauptverfahren.
In Nordrhein-Westfalen waren neben dem Missbrauchsskandal in Münster auch die Missbrauchskomplexe in Lügde und in Bergisch Gladbach ans Licht gekommen.