Schweiz: Einreise nur mit vorherigem PCR-Test - laut RKI künftig Hochrisikogebiet

Zwei Grenzbeamte lassen sich am Flughafen Genf von Reisenden die Papiere zeigen (Aufnahmen vom Februar 2021)
Zwei Grenzbeamte lassen sich am Flughafen Genf von Reisenden die Papiere zeigen (Aufnahmen vom Februar 2021) Copyright Salvatore Di Nolfi/AP
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Der Bundesrat hat verschärfte Pandemiemaßnahmen veröffentlicht. Nach einer Einreise ist keine Abschottung mehr notwendig, dafür muss getestet werden.

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Das Robert Koch-Institut in Deutschland stuft die Schweiz ab Sonntag als Hochrisikogebiet ein. Mit diesem Vorgang geht die Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz einher. Das sorgt vor allem in Wintersportorten für Angst vor weiteren Einbußen, wenn Reisende aus Deutschland ausbleiben.

Weitere Maßnahmen, darunter 2G-Ausweitung

Die Pandemielage in der Schweiz sei sehr ernst, sagte Alain Berset, Leiter des Eidgenössischen Departements des Innern. Der Bundesrat hat an diesem Freitag mehrere Maßnahmen beschlossen, die ab Montag gelten, darunter eine ausgeweitete Maskenpflicht sowie die Möglichkeit, Veranstaltungen sowie öffentliche Einrichtungen nur Person zugänglich zu machen, die gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind.

Medienkonferenz des Bundesrats vom 3. 12. 2021

Abschottungspflicht entfällt, dafür muss Testergebnis vorliegen

Schon an diesem Samstag bringt die Schweiz zudem eine veränderte Einreiseregelung zur Anwendung: Eine Abschottungspflicht entfällt. „Sämtliche Länder werden ab Samstag, 4. Dezember 2021, von der Quarantäneliste gestrichen“, heißt es seitens des Eidgenössischen Departements des Innern.

Dafür müssen auch Geimpfte und Genesene das Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Ein weiterer Test ist zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise fällig. Ausnahmen gibt es in Grenzgebieten, darunter in Österreich Tirol und Vorarlberg sowie in Deutschland Baden-Württemberg und Bayern.

Ungeimpfte aus Risikogebieten müssen draußen bleiben

Fluggesellschaften und andere Reiseunternehmen, die Reisen in die Schweiz anbieten, sind angewiesen, Menschen, die kein gefordertes Testergebnis vorweisen können, die Mitfahrt zu verweigern. „Bei der Einreise mit anderen Verkehrsmitteln wird an der Grenze stichprobenweise überprüft, ob ein negativer Test vorhanden ist“, so das Departement des Innern.

Ungeimpften aus Risikogebieten außerhalb des Schengen-Raums ist die Einreise in die Schweiz künftig nur noch in Härtefällen möglich.

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