Mit dem Verbot von Zwangsverheiratungen wollen die afghanischen Taliban offenbar Kriterien erfüllen, die die Industrieländer als Vorbedingung für die Wiederaufnahme finanzieller Hilfen ansehen. Traditionell wurden Frauen in Afghanistan wie Eigentum behandelt und auch als Tauschobjekte benutzt.
Die afghanischen Taliban haben ein Verbot von Zwangsverheiratungen von Frauen erlassen. Damit wollen sie offenbar Kriterien erfüllen, die die Geberländer zur Bedingung für die Wiederaufnahme humanitärer Hilfe gemacht hatten.
"Beide Geschlechter sollten gleichberechtigt sein", heißt es in dem Erlass, und niemand könne Frauen durch Zwang oder Druck zur Heirat zwingen." In den letzten zwei Jahrzehnten der internationalen Präsenz in Afghanistan hatten sich die Rechte der Frauen deutlich verbessert, allerdings waren Frauen während der ersten Taliban-Herrschaft in den 90er Jahren vom öffentlichen Leben ausschlossen.
Zwangsverheiratungen sind in dem armen, islamisch-konservativen Land an der Tagesordnung. Traditionell wurden Frauen in Afghanistan wie Eigentum behandelt - als Tauschobjekt für Blutgeld oder zur Beilegung von Streitigkeiten oder Stammesfehden. Blutgeld ist nach dem islamischen Recht die Ausgleichszahlung, die im Falle einer Schädigung von Leib oder Leben einer Person von der Familie oder Sippe des Schädigenden an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist oder nicht. Auch ein Mord kann lediglich mit einer Diya geahndet werden. Dieses Recht wird heute noch in verschiedenen islamischen Staaten angewandt.