Russland erklärt 2 deutsche Diplomaten zu "unerwünschten Personen"

Am Mittwoch entschied ein Berliner Gericht, dass russische Behörden den sogenannten "Tiergarten-Mord" in Auftrag gegeben hatten.
Am Mittwoch entschied ein Berliner Gericht, dass russische Behörden den sogenannten "Tiergarten-Mord" in Auftrag gegeben hatten. Copyright Christophe Gateau/dpa via AP
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Von Euronews
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Die Antwort aus Moskau ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem Deutschland in der vergangenen Woche zwei russische Botschaftsmitarbeiter auswies, tut es Russland Berlin gleich und erklärte zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen.

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Nach dem Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess am vergangenen Mittwoch hat Russland nun zwei deutsche Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt.

Das teilte das Außenministerium am Montag in Moskau nach einem Gespräch mit Botschafter Géza Andreas von Geyr mit. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Botschaftsmitarbeiter in Berlin.

Die deutsche Regierung hatte ihrerseits am Mittwoch zwei russische Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt und damit auf das Urteil im "Tiergartenmord" reagiert.

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte den russischen Botschafter ins Auswärtige Amt bestellt und ihm die Botschaft überbracht. "Dieser Mord in staatlichem Auftrag [...] stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlands dar", sagte Baerbock in Berlin. Die Beziehung zu Russland sei nach dem Urteil im sogenannten "Tiergartenmord" schwer belastet, so Baerbock.

Ein russischer Auftragsmord - mitten in Berlin

Am Mittwochmorgen, mehr als zwei Jahre nach dem Mord an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin, war ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Russe im Auftrag Russlands gehandelt hat. Er wurde wegen Mordes und illegalen Waffenbesitzes für schuldig befunden.

Am 23. August 2019 wurde der Georgier im Zentrum der deutschen Hauptstadt ermordet. Er hatte 2016 Asyl in Deutschland beantragt und lebte seitdem im Land. Die russischen Behörden führten ihn allerdings als "Terrorist" und Staatsfeind. So hatte er im zweiten Tschetschenienkrieg zwischen der einstigen Sowjetrepublik tschetschenische Milizen gegen Russland kommandiert.

Vor Gericht stand ein 56 Jahre alter Mann russischer Staatsbürgerschaft, der mit gefälschten Papieren für die Tat nach Berlin gereist sein soll. Die Bundesstaatsanwalt hatte lebenslange Haft gegen den Russen beantragt. Der Angeklagte war offenbar Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB und hatte für den Auftragsmord eine Scheinidentität erhalten. Sie ging davon aus, dass es sich bei der Tat um einen Auftragsmord von russischer Seite handelte und hatte lebenslänglich für den Täter gefordert.

Es wird befürchtet, dass das Urteil die ohnehin schon angespannte Beziehung zwischen Russland und Deutschland dazu beitragen könnte, das Verhältnis weiter zu verschärfen. Schon während der Ermittlungen hatte die Generalbundesanwaltschaft Russland mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen.

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