Frankreich könnte bald aktive Sterbehilfe erlauben. Präsident Emmanuel Macron kündigte in einem Zeitungsinterview die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes an.
KEINE VERBREITUNG AN DRITTE
Präsident Emmanuel Macron will einen Gesetzesenwurf zu aktiven Sterbehilfe, das kündigte er in einem Interview mit den Zeitungen "Libération" und "La Croix" an. Die Regierung werde bis April einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der dann ab Mai im Parlament diskutiert werden soll.
Unter der Voraussetzung einer schweren, unheilbaren Erkrankung sollen demnach Erwachsene um Sterbehilfe bitten können. Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein und seine die Entscheidung müsse von einem medizinischen Team geprüft werden, laut Elysée sollen mindestens zwei Medizinier gemeinsam entscheiden. Gesundheitspersonal solle die aktive Sterbehilfe persönlich ablehnen können, Patientinnen und Patienten dann aber weitervermitteln müssen.
Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein einberufener Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar. Über 70 % der Franzosen haben auf diese Änderung gewartet.
Bislang ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe verboten, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, ist zulässig.
Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.