20 Jahre Sterbehilfe in Belgien: Vorbild für andere Länder?

Bei aktiver Sterbehilfe verabreicht der Arzt tödliche Medikamente.
Bei aktiver Sterbehilfe verabreicht der Arzt tödliche Medikamente. Copyright AFP
Von euronews
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Belgien war eines der ersten Länder, das aktive Sterbehilfe erlaubte. Diese sei mittlerweile akzeptiert, so ein Arzt, der Patienten begleitet.

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Seit zwanzig Jahren ist aktive Sterbehilfe in Belgien erlaubt. Patient:innen, die keinen Ausweg aus ihrem Leiden sehen, etwa weil sie unheilbarkrank sind, können ihren Arzt oder ihre Ärztin nach einem langwierigen Beratungsprozess darum bitten, ein todbringendes Medikament zu verabreichen. 

Marc Decroly ist einer der Ärzte, die Sterbehilfe praktizieren. Er hat bereits mehr als Hundert Patient:innen dabei geholfen, aus dem Leben zu scheiden. "Euthanasie ist eine Behandlung wie alle anderen, mit dem Unterschied, dass es die letzte Behandlung ist", sagt er. Zwei Jahrzehnte nach ihrer Einführung sei die Praxis in der Bevölkerung weitestgehend akzeptiert, sogar bei Angehörigen katholischer Universitäten. Diese verträten die Position, dass ein Gesetz wie das zur Sterbehilfe humanistisch sein könne, auch wenn es gegen kirchliche Regeln verstöße, die der heutigen Gesellschaft vielleicht nicht mehr ganz entsprächen.

Mich bewegt, dass das Bild, das ich von meiner Mutter in Erinnerung behalte, ein schönes Bild ist.
Catherine Rombout
Tochter einer Frau, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahm

Catherine Rombouts Mutter ist durch Sterbehilfe aus dem Leben getreten. Die Fotografin betrachtet Bilder, die wenige Stunden vor dem Tod ihrer Mutter aufgenommen wurden.

"Mich bewegt, dass das Bild, das ich von meiner Mutter in Erinnerung behalte, ein schönes Bild ist. Das Bild einer kämpferischen Frau, die sich ihrem Schicksal stellte, die kein Opfer war."

Nur Benelux-Staaten erlauben aktive Sterbehilfe in der EU

Aktive Sterbehilfe ist in der EU nur in den Benelux-Staaten und in Spanien erlaubt. In Deutschland ist die passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt, das heißt, es kann auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden und Mediziner:innen können gegebenenfalls Medikamente verabreichen, deren Nebenwirkungen das Leben früher beenden.

Der assistierte Suizid, bei dem ein Patient nach ärztlicher Beratung selbst tödliche Medikamente einnimmt, ist in Österreich erlaubt. In Deutschland ist das nicht klar geregelt. In der Schweiz ist die Beihilfe zum Selbstmord unter Begleitung einer Sterbehilfeorganisation erlaubt, solange diese nicht aus "selbstsüchtigen Beweggründen" erfolgt.

Außerhalb von Europa ist aktive Sterbehilfe nur in Kanada, Neuseeland und Kolumbien erlaubt.

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