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Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Strafe für Freier in Frankreich

Symbolbild: Demonstration für die Rechte von Sexarbeiterinnen und -arbeiter
Symbolbild: Demonstration für die Rechte von Sexarbeiterinnen und -arbeiter Copyright Christophe Ena/AP
Copyright Christophe Ena/AP
Von Anne Frieda Müller mit AP & EBU
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Mehr als 260 Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Verbände hatten gegen Frankreichs Prostitutionsgesetz geklagt. Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Strafe für Freier nicht gegen die Menschrechtskonvention verstößt.

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Die Bestrafung von Freiern für käufliche sexuelle Handlungen verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden.

Mehr als 260 Prostituierte und mehrere Verbände hatten gegen das 2016 in Frankreich eingeführte Prostitutionsgesetz geklagt, das eine Strafe von 1500 Euro für Freier vorsieht. Schon 2019 wandten sich die Klägerinnen und Kläger an den EGMR nachdem sie alle Instanzen in Frankreich durchlaufen hatten.

Sie argumentieren gegen das Gesetz, da es die Sexarbeiterinnen und -arbeiter weiter in die Illegalität und die damit verbundenen prekären Arbeitsverhälnisse und Gefahren dränge.

Gefahren waren schon vorher präsent

Der Gerichtshof in Straßburg entschied nun jedoch, dass das Prostitutionsgesetz nicht Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Die Gefahren der Prostitution bestanden bereits bereits vor der Einführung des Gesetzes.

Die französische Regierung argumentierte für die Maßnahme als Mittel, um Prostitutionsringe und Menschenhandelsnetze zu bekämpfen. In der Argumentation des EGMR heißt es, der Erlass des Gesetzes war von mehreren internationalen Gremien empfohlen worden.

Sorge um Prostitution während Olympia

Französische Sexarbeiterinnen und -arbeiter berichteten außerdem, dass sie sich als "Opfer einer sozialen Säuberung" vor den Olympischen Sommerspielen in Paris sehen, ähnlich zu der Räumung von Zeltlagern von Geflüchteten.

In einem von 17 Verbänden veröffentlichten Bericht äußerten Prostituierte, dass sie Opfer der vor Olympia zunehmenden Repressionen der Polizei seien. Es käme zu häufigeren Kontrollen und administrativen "Schikanen".

Frankreich befürchtet, dass die Prostitution während der Olympischen Sommerspiele in Paris zunehmen werde. Während der Fußball-Em der Herren diesen Sommer kam es zu einem Anstieg der Prostitution in Deutschland. Fast 14.000 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sollen Schätzungen zufolge extra für die EM nach Deutschland gereist sein.

Die französischen Behörden versuchen, die Bevölkerung und Touristen für das Thema zu sensibilisieren.

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