Lachgas und K.O. -Tropfen sollen in Zukunft nicht mehr verkauft werden. Die "Partydroge" kann schwere gesundheitliche Einschränkungen verursachen.
Lachgas und K.O.-Tropfen sollen demnächst verboten werden. Das Kabinett hat einen entsprechenden Beschluss auf den Weg gebracht. Mit der Regelung sollen junge Menschen geschützt werden - Lachgas wird immer öfter als Partydroge genutzt.
Sowohl Lachgas als auch K.O.-Tropfen sind in Deutschland vielerorts erhältlich, so die Bundesregierung. Die Stoffe können im Internet und auch an Automaten ohne große Hindernisse gekauft werden.
Kabinett beschließt Verkaufsverbot von Lachgas und K.O.-Tropfen
Hinter Lachgas steckt eigentlich Distickstoffmonoxid - ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas. Es findet in der Industrie sowie als Narkosemittel Verwendung. Jedoch wird es immer öfter auch als Partydroge gebraucht.
"Der freie Zugang zu gesundheitsgefährdenden Substanzen über Automaten und Online-Plattformen ist nicht länger tragbar", so der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis.
"Wir stärken den Jugendschutz und setzen ein klares Zeichen gegen Missbrauch. Der Entwurf sieht auch ein Verbot des Verkaufs über Automaten und im Internet an Minderjährige vor."
Die Abgabe, der Erwerb sowie der Besitz der Stoffe für und an Minderjährige soll verboten werden. Da die Stoffe eine breite Anwendung, beispielsweise als Industriechemikalien, finden, sollen Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken jedoch erlaubt bleiben.
Gesundheitsrisiken durch Missbrauch der Stoffe
Die Nutzung von Lachgas ohne gewerbliche oder industrielle Zwecke ist mit Risiken verbunden. Insbesondere Kinder und Jugendliche könnten unter dem Gebrauch gesundheitlich leiden.
Bei hoher Aufnahme kann Lachgas Gefrierverletzungen, Ohnmacht oder bleibende Nervenschäden und Psychosen verursachen. "Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum", warnt auch Sucht- und Drogenbeauftrager Hendrik Streeck.
K.O.-Tropfen sind meist Stoffe wie Gamma-Butyrolacton (GBL) oder 1,4-Butandiol (BDO). Sie werden oftmals bei Feiern und Veranstaltungen unbemerkt ins Getränk gemischt und sorgen dafür, dass die Opfer binnen kürzester Zeit betäubt werden.
Die Folge sind Bewusstlosigkeit und fehlende Erinnerung. Die Stoffe werden laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken "von Straftätern für Vergewaltigungs- und Raubdelikte missbraucht und bringen das Leben von Unschuldigen in Gefahr."
Viele der Substanzen, die als K.O.-Tropfen verwendet werden, sind schon nach zwölf Stunden nicht mehr nachweisbar. Das macht die Erfahrungen der Betroffenen, die selbst nicht schnell handeln konnten oder deren Umfeld nicht schnell genug darauf aufmerksam wurde, oftmals schwer greifbar.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung gibt an, dass es zur Nutzung von Lachgas in Deutschland bisher keine belastbaren Daten gibt. Im Jahr 2024 wurden 50 Vergiftungsfälle mit Lachgas erfasst, heißt es.
Im Großraum Paris wurden zwischen 2018 und 2021 insgesamt 181 Patientinnen und Patienten mit schweren Lachgasvergiftungen erfasst, bei denen das Rückenmark oder weitere Teile des Nervensystems teilweise stark geschädigt waren.