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Maddie-Verdächtiger Christian B. darf Deutschland verlassen

ARCHIV - Der Eingang zum Gefängnis, in dem Christian B., ein Verdächtiger im Fall des seit 2007 vermissten britischen Mädchens Maddie McCann, festgehalten wird.
ARCHIV - Der Eingang zum Gefängnis, in dem Christian B., ein Verdächtiger im Fall des seit 2007 vermissten britischen Mädchens Maddie McCann, festgehalten wird. Copyright  Markus Schreiber/Copyright 2025 The AP. All rights reserved
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Von Manuel Ribeiro  mit AP
Zuerst veröffentlicht am
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Christian B. wurde Mitte September aus der Haft entlassen, nachdem er 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Portugal verurteilt worden war.

Christian B. ist der einzige Verdächtige im Fall des Verschwindens von Maddy McCann, dem britischen Kleinkind Mädchen, das 2007 in Praia da Luz an der Algarve verschwand. Madeleine McCann, eine britische Staatsangehörige, war drei Jahre alt und mit ihren Eltern und Zwillingsbrüdern im Urlaub.

Der Deutsche verbüßte eine Haftstrafe in Deutschland, weil er zum Zeitpunkt von Madeleines Verschwinden eine 72-jährige Frau in Portugal vergewaltigt hatte. Er lebte zwischen 2000 und 2017 an der Algarve.

Im September dieses Jahres wurde der deutsche Staatsbürger nach Verbüßung einer vom deutschen Gericht im Jahr 2019 verhängten Strafe entlassen. Zum Zeitpunkt seiner Entlassung verpflichtete das Hildesheimer Gericht Brückner, ein elektronisches Armband zu tragen und sich fünf Jahre lang regelmäßig bei der Bewährungshilfe zu melden. Die Ausreise aus Deutschland war dem Deutschen weiterhin untersagt.

Am Montag erklärte nun ein Oberlandesgericht in Celle, dass es die meisten der im Urteil vom 28. Oktober verhängten Auflagen aufrechterhalte, jedoch die Klausel, wonach er sich in Deutschland aufhalten müsse, aufhebe. Das Gericht erklärte, dass dies einen Eingriff in die Freizügigkeit von EU-Bürgern innerhalb der 27 Länder umfassenden Union darstellt.

Das Gericht fügte hinzu, dass es möglich sei, dem Mann die Ausreise aus Deutschland vorübergehend zu verbieten, beispielsweise um "technische Fragen zu klären", oder ihm die Einreise in bestimmte Regionen zu untersagen, dass aber das erstinstanzliche Gericht in Hildesheim genau entscheiden müsse, welche Maßnahmen gegen den Ex-Sträfling zu ergreifen seien.

Mutmaßlicher Entführer von Madeleine McCann

Im Juni 2020 erklärte die deutsche Staatsanwaltschaft, dass gegen den deutschen Staatsangehörigen wegen Mordverdachts im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Madeleine McCann in einem portugiesischen Badeort in Praia da Luz ermittelt wird. "Er ist nicht unser Hauptverdächtiger, er ist der einzige Verdächtige", sagte Hans Christian Wolters, der mit den Ermittlungen betraute deutsche Staatsanwalt, in einem Interview mit der BBC. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.

Seitdem ist die Polizei nach Portugal zurückgekehrt, um Durchsuchungen vorzunehmen - an Orten wo der Mann einige Jahre lang gelebt hat. Der Verdächtige, der jede Beteiligung am Verschwinden der Dreijährigen bestritten hat, wurde in dem Fall jedoch nicht angeklagt.

Friedrich Fülscher, der Anwalt von Christian B., sagt, dass die Anklage gegen seinen Mandanten schon vor langer Zeit erhoben worden wäre, wenn es genügend Beweise gegeben hätte.

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