Zahlen Amazon & Co. mit den neuen EU-Vorschriften mehr Steuern in Europa?

Das Logistikzentrum des Online-Händlers Amazon in Lauwin-Planque, Nordfrankreich.
Das Logistikzentrum des Online-Händlers Amazon in Lauwin-Planque, Nordfrankreich. Copyright Michel spingler/AP
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Von Mared Gwyn Jones
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Am 1. Januar ist in der Europäischen Union ein wegweisendes globales Abkommen in Kraft getreten, das einen Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen festlegt.

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Die EU hat jahrelang versucht, ihre Muskeln im Kampf gegen die Steuerumgehung von Unternehmen spielen zu lassen, eine Reihe von neuen Gesetzen eingeführt und hochkarätige Gerichtsverfahren gegen multinationale Unternehmen angestrengt.

Einige Mitgliedstaaten wie Irland, Luxemburg und Zypern haben es allerdings weiterhin zugelassen, dass sich Unternehmen mit hohen Gewinnen den Steuern und der Kontrolle entziehen können. Auch die weltweite Gewinnverschiebung ist nach wie vor hoch und verursacht in der EU Verluste in Milliardenhöhe, während die wirtschaftliche Ungleichheit zunimmt.

"Neue Ära für Besteuerung multinationaler Unternehmen"

Für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro, die in einem der 27 EU-Staaten tätig sind, gilt nun ein Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 %. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni hat die neuen Regeln als "eine neue Ära für die Besteuerung großer multinationaler Unternehmen" bezeichnet.

Der Schritt ist Teil einer umfassenden Überarbeitung des globalen Steuersystems, auf die sich rund 140 Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2021 nach zehnjährigen Verhandlungen geeinigt haben. Sie zielt darauf ab, gegen Regierungen vorzugehen, die ihre Körperschaftssteuern senken, um Investitionen anzuziehen.

Andere Länder wie Großbritannien, Norwegen, Australien, Japan und Kanada setzen die Maßnahmen ebenfalls um.

Während die neuen Verflechtungsregeln als bahnbrechend gefeiert wurden, haben Experten gegenüber Euronews erklärt, dass entscheidende Schlupflöcher geschlossen werden müssen, um sicherzustellen, dass große Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.

Eine "Revolution" der Steuergerechtigkeit

Die OECD-Vereinbarung besteht aus zwei Säulen, von denen die erste sicherstellen soll, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie geschäftlich tätig sind. Die zweite Säule legt einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % fest.

Wenn ein Land einen multinationalen Konzern nicht mit diesem Satz besteuert, können andere Länder in dem als revolutionär gefeierten System eine so genannte "Zusatzsteuer" erheben.

Das bedeutet nicht, dass die EU-Länder ihren Körperschaftssteuersatz zwangsläufig an die 15 %-Basis angleichen werden, weil andere Länder einspringen können, um die fälligen Steuern von multinationalen Unternehmen einzutreiben, die ihre Abgaben in Niedrigsteuerländern entrichten.

In einem hypothetischen Szenario könnten von einem französischen multinationalen Konzern, der im Senegal tätig ist und seine Gewinne nach Irland verlagert, entweder  Frankreich oder sogar Senegal eine Zusatzsteuer erheben, wenn der Konzern in Irland nicht den Mindestsatz von 15 % zahlt.

"Das Konzept ist revolutionär", so Quentin Parrinello, ein leitender politischer Berater bei der EU-Steuerbeobachtungsstelle.

"Es ist das erste Mal, dass sich mehr als 140 Länder, darunter alle wichtigen Wirtschaftsakteure, darauf einigen, dass multinationale Unternehmen einen Mindestbetrag an Steuern auf ihre Gewinne zahlen sollten."

"Theoretisch gibt es für ein Land keinen Anreiz, die Mindeststeuer nicht anzuwenden, denn wenn sie es nicht tun, erhält ein anderes Land die Steuereinnahmen", so Parrinello hinzu.

Die meisten EU-Länder haben die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Fünf Länder, Estland, Lettland, Litauen, Malta und die Slowakei, haben der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie die Umsetzung verzögern werden, weil in ihren Ländern weniger als zwölf betroffene multinationale Unternehmen tätig sind.

Zu viele Schlupflöcher

Experten befürchten jedoch, dass die Reform allein nicht in der Lage ist, Steueroasen auszumerzen oder einen so genannten "Wettlauf nach unten", einen schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten, zu verhindern.

Die Staaten können sich immer noch an den neuen Mindestsatz halten und gleichzeitig großzügige Steuergutschriften und andere Abzüge gewähren, die den Steuersatz effektiv unter 15 % senken. Viele Staaten führen bereits attraktive übertragbare Kredite, Zuschüsse und Subventionen ein, um so weiter um Investitionen zu werben.

"Wir sehen dies bereits, zum Beispiel mit dem IRA (Inflation Reduction Act) in den USA. Auch Länder wie Irland, die Schweiz und die Kaimaninseln denken bereits über eigene Systeme nach", so Parrinello.

Ein weiteres Schlupfloch in der Vereinbarung erlaubt es Unternehmen, bestimmte Gewinnbeträge - 8 % des Wertes der Sachanlagen und 10 % der Lohnsumme im ersten Jahr - von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen.

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Die EU-Steuerbeobachtungsstelle schätzt, dass dieses Schlupfloch die EU im ersten Jahr der Umsetzung rund 26 Milliarden Euro kosten könnte. Eine schlupflochfreie Mindeststeuer von 15 % hätte nach Angaben der Beobachtungsstelle im Jahr 2023 rund 95 Milliarden Dollar (87 Milliarden Euro) in der EU einbringen können, während es bei der derzeitigen Regelung nur 67 Milliarden Dollar (61 Milliarden Euro) wären.

"Es wird kein Ende des schädlichen Steuerwettbewerbs und des Wettlaufs nach unten bei der Besteuerung geben", so Chiara Putaturo, Beraterin für Ungleichheit und Steuerpolitik im EU-Büro von Oxfam.

"Wir beobachten, dass viele Länder wie Irland, die Schweiz und auch die Bermudas einige ihrer früheren Steuersysteme ändern und großzügige, erstattungsfähige Steuergutschriften einführen, so dass sie immer noch in der Lage sind, einen niedrigeren Steuersatz zu haben."

"Die Mindeststeuer ist eine Untergrenze", sagt Parinello. "Es ist viel besser, einen Boden zu haben als gar nichts. Aber wenn man Löcher in den Boden bohrt, schwächt man die Gesamtstruktur."

Die Welt sollte im Gleichschritt gehen

Das von der OECD entworfene System ist insofern einzigartig, als es Anreize für alle Länder der Welt schafft, sich im Gleichschritt zu bewegen. Länder, die dafür berüchtigt sind, riesige Unternehmen mit attraktiven Steueranreizen anzuziehen - wie Barbados und Panama - sind ebenfalls Unterzeichner.

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Eine überwältigende Mehrheit der Schweizer Stimmbürger (78,5 %) sprach sich in einer Konsultation im vergangenen Juni ebenfalls für die neuen Regeln aus und übte damit Druck auf ihre Regierung aus, die Regeln rasch zu verabschieden.

Die USA und China haben die erforderlichen Gesetze noch nicht verabschiedet, dürften aber dazu angehalten werden, um sicherzustellen, dass andere Länder ihre eigenen Steuereinnahmen nicht auf ihre Kosten aufstocken.

Putaturo warnt jedoch, dass der Satz von 15 %, der unter dem weltweiten Durchschnitt liegt, nicht ehrgeizig genug sei. "Die meisten Länder haben einen effektiven Steuersatz von mehr als 15 %. Das könnte einige Länder sogar dazu bringen, ihre Steuersätze zu senken, in einem Wettlauf um das Minimum und nicht in einem Wettlauf nach unten", erklärt Putaturo.

"Die Mindeststeuer bewirkt auch so gut wie nichts in Bezug auf die Umverteilung der Steuereinnahmen. Die so genannten Ansässigkeitsländer, in denen multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben, haben das Recht, die Steuer auf 15 % aufzustocken, wenn die Steueroase die fällige Steuer nicht einzieht. Dies ist ein Problem für ärmere Länder, da die ansässigen Länder hauptsächlich reiche Länder sind."

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