EventsVeranstaltungen
Loader

Find Us

FlipboardLinkedinInstagramTelegram
Apple storeGoogle Play store
WERBUNG

Haribo unterliegt Lindt: Vor dem Gesetz sind nicht alle Bären gleich

Haribo unterliegt Lindt: Vor dem Gesetz sind nicht alle Bären gleich
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli darf weiter goldfarbene Bären aus Schokolade verkaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in

WERBUNG

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli darf weiter goldfarbene Bären aus Schokolade verkaufen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Klage des Gummibärenproduzenten Haribo, Bonn, ab. Danach sollte Lindt der Vertrieb der Schokofigur verboten werden, wegen Verletzung der Markenrechte. Der BGH entschied, dass die Wortmarke “Goldbären” durch den Lindt-Bär nicht verletzt werde.

Haribo hatte den Namen “Goldbären” nach eigenen Angaben vor rund 40 Jahren als Wortmarke schützen lassen. Auf der Verpackung von Haribo-Gummibärchen ist ein goldener Bär mit roter Schleife um den Hals abgebildet. Das Gericht: Den Lindt-Schoko-Bären.in Goldfolie und mit roter Schleife, genannt “Lindt-Teddy” und seit 2011 zu kaufen, könne man auch anders nennen, etwa “Teddy”, “Schokoladen-Bär” oder “Schokoladen-Teddy” – also keine Verwechslungsgefahr.

Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt rechtgegeben. Der Streitwert: Rund 4,6 Millionen Euro. (Az. I ZR 105/14).

Mit dem Urteil wirkte der BGH nach eigenen Angaben der Gefahr einer “Monopolisierung von Produktgestaltungen” entgegen. Der 1. Zivilsenat habe “markenrechtliches Neuland” betreten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher.

su mit dpa, Reuters

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Gazprom verzeichnet größten Verlust seit Jahrzehnten

OECD-Wirtschaftsausblick: Stetiges globales Wachstum für 2024 und 2025 erwartet

Unangekündigter Besuch: Elon Musk trifft chinesischen Ministerpräsidenten in Peking