Von Euronews
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Rechte von Elternteilen gestärkt, deren minderjährige Kinder EU-Bürger sind, die selbst aber aus einem Drittland stammen. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein sogenanntes abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Dieses steht Nicht-EU-Bürgern zu, deren Familieangehörige die EU-Richtlinien erfüllen. Im konkreten Fall ging es um eine Venezolanerin, die vom niederländischen Vater ihres Kindes getrennt lebt. Das Kind besitzt die niederländische Staatsbürgerschaft. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nicht abschließend, es knüpfte aber hohe Bedingungen an die Verweigerung des Aufenthaltsrechts betroffener Elternteile.