Geklagt hatte eine Menschenrechtsorganisation für 4 Pakistaner, darunter eine Mutter, die Ihren Sohn bei dem Unglück verloren hatte.
Im Falle des Brands in einer pakistanischen Texilfabrik hat das Dortmunder Landgericht eine Klage gegen den Textildiscounter Kik wegen Verjährung abgewiesen. 2012 waren bei einem Brand in einer Fabrik in der Stadt Karatschi 258 Menschen ims Leben gekommen. Geklagt hatte eine Menschenrechtsorganisation für 4 Pakistaner, darunter eine Mutter, die Ihren Sohn bei dem Unglück verloren hatte. Sie forderten ein Schmerzengeld in Höhe von jeweils 30.000 Euro.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall hat Symbolcharakter - noch nie wurde ein deutsches Unternehmen vor einem deutschen Gericht für seine ausländischen Subunternehmer haftbar gemacht.
Entwicklungsorganisationen fordern verlässliche gesetzliche Grundlagen, mit der deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Arbeitsstandards und Menschenrechten im Ausland verpflichtet werden können.