Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Menschen, die im Internet Opfer von rechtswidrigen Beleidigungen oder Hasskommentaren werden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Rechte von Facebook-Usern gestärkt. Laut dem Urteil von diesem Donnerstag kann die Online-Plattform dazu gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren Äußerungen zu suchen und diese zu löschen.
Dem EuGH zufolge gilt das weltweit.
Facebook kritisierte das Urteil. Ein Land dürfe einem anderen keine Auslegung der Meinungsfreiheit aufzwingen, so die Begründung des US-Unternehmens.
Hintergrund ist der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung gegen Facebook auch eine Löschung sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, die Angelegenheit zu prüfen.