Paris: Warum AirBnB vom EuGH-Urteil kaum betroffen ist

Blick aus dem Fenster auf den Eiffelturm, Paris, Frankreich
Blick aus dem Fenster auf den Eiffelturm, Paris, Frankreich Copyright Isaiah Bekkers/Unsplash
Von Mathieu PolletCornelia Trefflich mit dpa
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Im Kampf gegen den Wohnungsmangel dürfen EU-Staaten der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb notfalls einen Riegel vorschieben. In Paris hat das nur geringe Auswirkungen auf Plattformen wie AirBnB.

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Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das französische Wohnungsrecht in Einklang mit der EU-Gesetzgebung ist. Zwei AirBnB-Anbieter aus Paris hatten gegen einen kommunalen Beschluss geklagt, der sie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt hatte. Dabei ging es um die Vermietung von möblierten Zweitwohnungen für einen relativ kurzen Zeitraum,

In französischen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern müssen Eigentümer, die ihren Wohnsitz für mehr als 120 Tage pro Jahr vermieten wollen, zunächst eine Genehmigung bei den örtlichen Behörden einholen. Diese fehlten den Eigentümern, die ihre Wohnungen auf der Plattform angeboten hatten.

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof klar, dass die französische Regelung angemessen ist. Es bedarf also einer behördlichen Genehmigung, wenn es um "die wiederholte Kurzzeitvermietung von Unterkünften an Menschen, die sich nicht dauerhaft niederlassen" geht.

Diese von Frankreich eingeführte Maßnahme für regelmäßige Kurzzeitvermietungen sei "verhältnismäßig", da sie auf bestimmte Vermieter beschränkt- und räumlich begrenzt sei. Sie ziele darauf ab, den "Wohnungsmangel zu bekämpfen" und der "Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten entgegenzuwirken".

"Was für ein großer Sieg", twitterte der stellvertretende Pariser Bürgermeister für Wohnungswesen Ian Brossat, der seit langem gegen die Wohnungsnot in der französischen Hauptstadt kämpft.

EuGH-Grundsatzurteil: Ein Problem für AirBnB?

"Wir begrüßen dieses Urteil, das dazu beitragen wird, die Regeln für Gastgeber transparenter zu gestalten, die Zweitwohnungen in Paris vermieten wollen", erklärte ein Airbnb-Sprecher gegenüber Euronews.

AirBnB sei von dem Urteil nicht betroffen, da der Fall von Vermietern aus Paris angefochten wurde, die die Angemessenheit der Pariser Gesetze in Bezug auf Zweitwohnungen in Frage gestellt hatten. Zudem seien im Jahr 2019 seien neun von zehn Unterkünften auf Airbnb für weniger als 120 Tage vermietet worden.

AirBnB gibt es seit 2008 und ist eine beliebte Alternative zu Hotelzimmern. Doch die Plattform war in Verruf geraten, weil kommerzielle Anbieter AirBnB nutzten, um daraus mit der Kurzzeitvermietung Geld zu schlagen. Viele europäische Großstädte haben inzwischen Bußgelder gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum eingeführt.

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