Deutschland: Wer zahlt die 94 Mio. Euro für die Corona-Rückholaktion?

Flugzeug landet in Berlin-Tegel, 5.11.2020
Flugzeug landet in Berlin-Tegel, 5.11.2020 Copyright Christoph Soeder/(c) Copyright 2020, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Von Cornelia Trefflich mit dpa
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240.000 Deutsche wurden seit dem Beginn der Corona-Pandemie aus dem Ausland zurück nach Deutschland transportiert. Sie werden nun zur Kasse gebeten. Doch einigen stößt das auf - sie klagen dagegen.

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Mitte März erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Zuge der schnellen Ausbreitung des Coronavirus die Erkrankung an Covid-19 zur Pandemie. Weltweit schlossen Länder ihre Grenzen, Flüge blieben am Boden und zahlreiche Touristen und Geschäftsreisende saßen fest. 

Einmalige Aktion - zu einem hohen Preis

In einer einmaligen Aktion hatte die Bundesregierung ab dem 17. März 240.000 Rückreisewillige bis nach Deutschland geholt - und dafür Rechnungen verschickt. Gegen diese Kostenbeteiligung klagen einige der Rückgeholten nun - insgesamt lägen schon 60 Klagen vor. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Roman Müller-Böhm, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, hervor. 

Bis Mitte Dezember hätte man, so Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Miguel Berger, 28.728 Zahlungsbescheide versandt. Ob und wie viele davon bereits beglichen wurden, ist nicht bekannt.

Gesamtkosten von fast 94 Mio Euro

Das Auswärtige Amt hatte im Frühjahr veranschlagt, dass die Zurückgeholten sich mit bis zu 40 Prozent an den Gesamtkosten von 93,8 Millionen Euro beteiligen - eine grobe Fehleinschätzung, wie sich nun herausstellt. Bis zum 16. Dezember hatten diese nämlich gerade mal 11 Prozent (rund 10,6 Millionen Euro) an den Staat zurückgezahlt. Damals hatten die Reiseveranstalter die Touristen, die bei ihnen Ferien gebucht hatten, selbst kostenfrei ausgeflogen. 

Das Auswärtige Amt hatte für Individualtouristen und andere, im Ausland lebende Deutsche, eigene Flugzeuge gechartert, die die Menschen nach Deutschland zurückgebracht hatten. 260 Flüge kamen so zustande - rund 67.000 Deutsche wurde bis Ende April aus 65 Ländern eingeflogen worden. Die letzte gecharterte Maschine war am 24.April 157 Deutsche aus Kapstadt gestartet.

Rechnungen für Rückhol-Tickets flatterten ab Juni ins Haus

Doch ab Juni flatterten bei den Betroffenen die Rechnungen ins Haus - die veranschlagten Ticketpreise orientierten sich an den Economy Class-Flugtickets für die jeweiligen Regionen der Welt. Dafür hatte das Auswärtige Amt Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten orientierten. Ein Beispiel: 200 Euro für eine Rückholung von Urlaubsparadiesen wie den Kanaren, 500 Euro aus der Karibik und dem südlichen Afrika, 600 Euro aus Südamerika und Asien und 1000 Euro aus Neuseeland und Australien. 

Diese Kostenbeteiligung ist im sogenannten Konsulargesetz geregelt. Dort ist unter anderem festgehalten, dass die Passagiere an den Kosten der Charterflüge beteiligt werden können. Auch die EU übernimmt einen Teil der angefallenen Flugkosten. Folgt man den ursprünglichen Berechnungen des Auswärtigen Amtes, müssten sich die deutschen Steuerzahler sich noch mit 23 Millionen Euro an den Kosten der beispiellosen Aktion beteiligen.

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