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Dubiose Benefiz-Aktionen: Freispruch für Influencerin Chiara Ferragni

Chiara Ferragni kommt am Mittwoch, den 14. Januar 2026, zur Urteilsverkündung in erster Instanz im so genannten "Pandoro-Gate"-Prozess vor das Gericht in Mailand (AP Photo/Antonio Calanni)
Chiara Ferragni kommt am Mittwoch, den 14. Januar 2026, zur Urteilsverkündung in erster Instanz im so genannten "Pandoro-Gate"-Prozess vor das Gericht in Mailand (AP Photo/Antonio Calanni) Copyright  2026 Copyright The Associated Press
Copyright 2026 Copyright The Associated Press
Von Euronews
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Kuchen und Ostereier für den „guten Zweck“ brachten Chiara Ferragni vor Gericht. Nun ist die Influencerin freigesprochen: Das Gericht sah keinen schweren Betrug. Da die Anzeige inzwischen zurückgezogen wurde, durfte die Justiz den Fall als „einfachen Betrug“ nicht weiter verfolgen.

Chiara Ferragni ist in zwei Fällen rund um Benefiz-Kampagnen (darunter „Pandoro Pink Christmas“ sowie eine Ostereier-Kampagne mit dem Spielwarenhersteller Giochi Preziosi) freigesprochen worden. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, sie habe in sozialen Netzwerken Aussagen gemacht, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen könnten.

Das Mailänder Gericht folgte dabei nicht vollständig der Argumentation der Staatsanwaltschaft und erkannte einen angeführten erschwerenden Punkt nicht an. Dadurch wurde der Fall rechtlich nicht mehr als besonders schwer eingestuft.

Hinzu kam, dass die Verbraucherschutzorganisation Codacons ihre Anzeige später zurückgezogen hatte – nach einer Einigung mit Ferragni. Weil der Vorwurf damit nur noch als „einfacher“ Betrug bewertet werden konnte und dafür in diesem Fall eine Anzeige erforderlich gewesen wäre, ordnete das Gericht den Freispruch an.

Aus den gleichen Gründen wurden auch weitere Mitangeklagte freigesprochen, darunter Ferragnis damaliger Mitarbeiter Fabio Damato sowie Francesco Cannillo, Präsident des Lebensmittelunternehmens Cerealitalia.

So lief das abgekürzte Verfahren

Der Prozess wurde in einem abgekürzten Verfahren geführt. Nach den Stellungnahmen der Anwälte der Anklage und der Verteidigung zog sich der Richter der dritten Strafkammer in Mailand, Ilio Mannucci Pacini, zur Beratung zurück.

Als Chiara Ferragni den Gerichtssaal betrat, warteten Dutzende italienische und internationale Reporter. Sie sagte, sie sei „ruhig und zuversichtlich“.

In ihrem Plädoyer wiederholten die Verteidiger Giuseppe Iannaccone und Marcello Bana ihre Linie. Ferragni müsse vollständig freigesprochen werden, weil es weder Vorsatz noch Betrug beim Verkauf des „Pandoro Pink Christmas“-Kuchens und der Ostereier gegeben habe.

Die Unternehmerin hatte die Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen. Nach eigenen Angaben zahlte sie Entschädigungen und spendete insgesamt rund 3,4 Millionen Euro. Sie sprach dabei von einem „Kommunikationsfehler“.

Was Chiara Ferragni vorgeworfen wurde

Ferragni hatte vor Gericht erklärt, sie habe „immer in gutem Glauben“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr dennoch schweren Betrug vor. Konkret ging es um den Verkauf des „Balocco Pink Christmas“-Pandoro und der „Giochi Preziosi“-Ostereier, bei denen Käuferinnen und Käufer getäuscht worden sein sollen.

Der stellvertretende Staatsanwalt Eugenio Fusco und Staatsanwalt Cristian Barilli hatten eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert – ohne Strafmilderung. Nach Einschätzung der Guardia di Finanza habe Ferragni zwischen 2021 und 2022 ihre Follower und Verbraucher getäuscht. Dabei habe sie durch die als vorteilhaft dargestellten Produkte „unlautere Gewinne“ erzielt.

Auch für Fabio D’Amato, Ferragnis früheren Vertrauten, beantragte die Staatsanwaltschaft ein Jahr und acht Monate.

Nach Darstellung der Anklage seien beide Aktionen als wohltätige Initiativen „getarnt“ worden. So sei eine unbestimmte Zahl von Käufern in die Irre geführt worden. Ferragni habe dadurch einen „unlauteren Gewinn“ von geschätzt 2,225 Millionen Euro erzielt – sowie weitere, schwer bezifferbare Vorteile durch Imagepflege.

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