Bekannt wurde der Begriff der "Triage" während der Corona-Pandemie. Regelungen legten fest, wann Ärzte welchen Patienten helfen sollen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelung gekippt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen zur "Triage" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Damit sind sie nichtig. Der Bund habe nicht die dafür erforderliche Gesetzgebungskompetenz, wie das Gericht mitteilte.
Die Regelung gab vor, in welcher Reihenfolge Ärzte bei hoher Auslastung Menschen helfen sollen, wenn die Kapazitäten nicht für alle reichen. Bekannt wurde das Konzept der Triage während der Coronakrise angesichts voller Intensivstationen. Genutzt wird es allerdings auch bei Unglücken mit vielen Verletzten.
18 Notfall- und Intensivmediziner hatten Ende 2023 gegen die Regelung beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie sahen in der Regelung im Infektionsschutzgesetz ihre Berufsfreiheit verletzt. Gegen das Gesetz richtete sich auch die Beschwerde.
Länder unter Zugzwang
Mit dem Erlass des Gesetzes kam der Bundestag einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Letzteres hatte 2021 entschieden, dass der Staat Menschen vor Benachteiligung wegen einer Behinderung schützen muss.
In der Folge wurde im Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass im Zweifelsfall intensivmedizinische Behandlung "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" entschieden werden darf. Das schließt nicht die weitere Lebenserwartung oder den Grad der Gebrechlichkeit ein.
Die Mediziner reichten auch Beschwerde gegen ein Verbot einer nachträglichen Triage, auch "ex post" genannt, ein. Dabei wird die Behandlung eines Patienten mit niedrigerer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen. Die freigewordenen Kapazitäten werden genutzt, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen.
Die Vorschrift sei formell verfassungswidrig, weil die Kompetenz bei den Ländern liegt und nicht beim Bund, so das Verfassungsgericht. Dass es "zweckmäßiger" sei, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, reiche nicht aus.
"Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und Ärzte", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei "wichtig".
Nun liegt es an den Ländern, entsprechende Regelungen zu erlassen.
Der Erste Senat entschied mit 6 zu 2 Stimmen.